Volltext: Medien in Liechtenstein

Für die Ausrichtung der Medienförderung sind der Landtag, die Regierung und die Medienkommission zuständig. Der Landtag ist dafür zuständig, die regulären Medienförderungsbeiträge auf die vier in Art. 4 vorgesehenen Budgetpositionen zu verteilen (Medien und Medien be - richt erstattung, Ausbildung, Forschung, weitere Massnahmen). Er wählt jeweils für vier Jahre die Medienkommission361. Und er entscheidet über die Vergabe von ausserordentlichen Medienförderungsbeiträgen. Die Regierung übt die Aufsicht über die Medienkommission aus (Entgegen - nahme des Jahresbudgets, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, Genehmigung des Reglements) und ist Beschwerdeinstanz gegen Ent - scheide der Medienkommission. Sie ist ferner für den Abschluss von Leis tungsvereinbarungen mit den Medien zuständig. Die Medienkom - mis sion ist für die Vergabe der im Landesvoranschlag budgetierten or- 156Medienrecht 
Nach Auskunft von Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber Beck auf eine An - frage des Abgeordneten Peter Sprenger im Landtag sollen jedoch 780’000 Fran ken ausgegeben worden sein, die sich auf die folgenden Empfänger verteilten: FL-Info (30’000.–), Kultur (15’000.–), Volksblatt und Vaterland (je 240’000.–), LieWo (60’000.– ), News.li (10’000.–), Radio L (20’000.–), Radio Ri (45’000.–), SDA (50’000.–), Stiftung Ostschweizer Medienpreis (5’000.–), Vereine für eine offene Kir che (7’000.–), Wirtschaft Regional (28’000.–), XML (10’000.–) und private Me dien schaffende (20’000.–). Zu Radio L ist zu erwähnen, dass der Sen der Beiträge aufgrund einer Leistungsvereinbarung erhielt, weshalb die Mittel aus der ordent lichen Medien - förderung nur bescheiden waren. (Liechtensteiner Vater land v. 16. März 2002). 358814’000.– für Medien und Medienberichterstattung, 120’000.– für Aus- und Weiter - bil dung, 0.– für Forschungsarbeiten und -projekte, 90’000.– für weitere Veranstal - tun gen und Massnahmen, die unter die «ausserordentliche Medienförderung» fal- len, die vom Landtag zu beschliessen sind. 359Den Beschluss fällte der Landtag in der Sitzung vom 19. Dezember 2002, nachdem die Regierung den entsprechenden Antrag auf Empfehlung der Medienkommission im Landtag eingereicht hatte. Es wurden über ausserordentliche Gelder für die Jahre 2001 und 2002 entschieden. Insgesamt waren Anträge von über 2 Millionen Franken eingereicht worden. Antragssteller waren der Presseverein fl-info, die Radio-TV AG, Radio Ri und die X-Media AG. Es wurde jedoch nur 90’000 Franken zur Installation eines Radio Data Systems (RDS) bei Radio L auf Antrag der Radio-TV AG genehmigt. Vgl. Regierung, Bericht und Antrag Nr. 125/2002 und Landtags pro - to koll vom 19. Dezember 2002. 360Gemäss Voranschlag für das Jahr 2003: 900’000.– für Medien und Medienbericht - erstattung, 180’000.– für Aus- und Weiterbildung, 50’000.– für Forschungsarbeiten, 50’000.– für weitere Veranstaltungen und Massnahmen. 361Die Medienkommission besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern, die unabhängig und unbefangen sein sollen. Sie dürfen auch in keinem Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnis zu Medien stehen oder Mit - glied im Landtag, der Regierung, eines Gemeinderats sein oder Vorsteher sein. Der Amtsleiter des Presse- und Informationsamtes nimmt mit beratender Stimme an den Sit zun gen teil (Art. 6 MFG). In der Mandatsperiode 2000–2004 setzt sich die Me - dien kommission aufgrund eines Beschlusses des Landtags im März 2000 aus fol-
	        

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