Volltext: Medien in Liechtenstein

4.3.3.2 Medienfondsgesetz und Medienförderungsgesetz Lange vor dem heute gültigen Medienförderungsgesetz war bereits 1980 ein Medienfonds331errichtet worden, der jedoch seiner Zweckbestim - mung nie ganz gerecht wurde. Der Medienfonds wurde aus den Netto - über schüssen aus den Gebühren gemäss RFG geäufnet, durfte jedoch den Betrag von 3 Millionen Franken nicht übersteigen. Die Mittel des Me dienfonds durften ausschliesslich zur Finanzierung von Massnahmen im Rahmen eines vom Landtag zu genehmigenden Medienkonzeptes verwendet werden.332Generell mussten die Ausgaben vom Landtag be- schlossen werden, sei dies indem der Landtag über Art und Umfang der Ausgaben, die andersweitige Verwendung der Fondsmittel oder die pro- jektierten Ausgaben im Landesvoranschlag oder Nachtragskredite zu be schliessen hatte.333 Jährlich flossen rund 700’000 Franken Nettoeinnahmen in den Me - dien fonds, denen aber nur wenige Ausgaben gegenüberstanden. Fonds - entnahmen beschränkten sich auf grössere Infrastrukturausgaben für Radio und Fernsehen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Sendestart von Radio L. Im Rahmen des Finanzleitbildes 2005 wurde der Medien - fonds – wie die meisten anderen Fonds – aus finanztechnischen Gründen aufgelöst.334 Eine für die liechtensteinischen Medien wirtschaftlich entscheiden- de Weichenstellung wurde mit der Einführung des Medien förderungs - gesetzes (MFG), das seit dem 1. Januar 2000 in Kraft ist, geschaffen.335 Das Gesetz bezweckt die Erhaltung und Förderung der Vielfalt der Me - dien landschaft in Liechtenstein und die Gewährleistung eines freien und unabhängigen Meinungsbildungsprozesses der Bevölkerung sowie die Abgeltung von Leistungen der Medien.336Mit dem MFG war die end- gültige Abkehr von der Schweizorientierung in der Medienförderung voll zogen. Bis zum Jahr 1997 wurde nämlich lediglich die SRG mit 149 
Gesetze und Verordnungen 331Gesetz vom 19. November 1980 über die Bildung eines Medienfonds, LGBl. 1981 Nr. 6. 332Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Medienfondsgesetz. 333Art. 2 und Art. 3 Medienfondsgesetz. 334Gesetz vom 17. Dezember 1997 über die Auflösung der Fonds und die Gliederung des staatlichen Reinvermögens, LGBl. 1998 Nr. 27. 335Gesetz vom 25. November 1999 über die Förderung und Abgeltung von Leistungen der Medien, LGBl. 2000 Nr. 14. 336Art. 1 Abs. 1 MFG.
	        

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