Volltext: Medien in Liechtenstein

Kley ist auf Grund von Art. 17 neue BV zuversichtlich, dass die künfti- ge Spruch praxis des Bundesgerichts zu einem anderen Ergebnis als in der Vergangenheit führen wird.306 Im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein Medienunternehmen durch die Wirtschaft unfair behandelt wird, ist das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb bisher nicht zum Tragen gekommen. Es kommt gelegent- lich vor, dass Medien auf Grund ihrer Berichterstattung mit einem Inse - ra ten boykott bestraft werden. Der Schweizerische Presserat hält dazu fest: «Die Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbeteil in den Me dien muss unter allen Umständen hochgehalten werden. Ohne die Tren nung ist das Recht auf Information nicht mehr gewährleistet. Macht ein Unternehmen oder ein ganzes Kartell vom Mittel des Werbe boy kotts Gebrauch, so ist sofort Öffentlichkeit herzustellen. Die Me dien schaf - fenden sind ethisch verpflichtet, unzumutbare Forderungen, die mit einem Boykott durchgesetzt werden sollen, abzulehnen und auf seriös recherchierten, gut begründeten Positionen zu beharren.»307 In Liechtenstein ist unter dem Aspekt des unlauteren Wettbewerbs oder der Wettbewerbsverfälschung auch die Inseratepraxis der öffent - lichen Hand kritisch zu würdigen. Dieser Sachverhalt wird im Abschnitt über die Medienförderung genauer 
dargestellt. 4.3.3 Direkte und indirekte Medienförderung 4.3.3.1 Medieninformation Informationsgesetz und Informationsverordnung Am 1. Januar 2000 trat das Gesetz über die Information der Bevölkerung (IG) in Kraft.308Das Gesetz regelt die Grundsätze und das Verfahren zur Information der Bevölkerung über die Tätigkeit der Behörden. Die Tätig keit der staatlichen Behörden soll transparent gemacht werden, um die freie Meinungsbildung der Bevölkerung und das Vertrauen in die 143 
Gesetze und Verordnungen 306Kley 2000, S. 210. 307Stellungnahme des Schweizerischen Presserates vom 7. November 1994 zum Fall Denner c. «Cash» (www.presserat.ch). 308Gesetz vom 19. Mai 1999 über die Information der Bevölkerung (Informations - gesetz) LGBl. 1999 Nr. 159.
	        

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