Volltext: Medien in Liechtenstein

Helsinki am 1. August 1975. Das siebte Kapitel in der KSZE-Schlussakte handelt von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschliesslich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeu- gungsfreiheit, die für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion gelten sollen. Auf dem Gebiet der Men - schen rechte und Grundfreiheiten wurde dabei auch die Übereinstim- mung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Natio - nen und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hervorge- hoben. Die Teilnehmerstaaten – darunter auch Liechtenstein – wollten ferner die Verpflichtungen erfüllen, wie diese festgelegt sind in den in- ternationalen Erklärungen und Abkommen auf diesem Gebiet, soweit sie an sie gebunden sind, darunter auch die Internationalen Konven tio - nen über die Menschenrechte. Damit wird nochmals der Stellenwert der Grundfreiheiten unterstrichen, ohne dass daraus zusätzliche oder wei- tergehende Konsequenzen im Medienbereich verbunden 
sind. 4.2.2 Verträge aus der Uno-Familie 4.2.2.1 Charta der Vereinten Nationen Die Charta der Vereinten Nationen trat in Liechtenstein mit dem Uno- Beitritt am 18. September 1990 in Kraft.220Die Ziele und Grundsätze der Uno sind unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkriegs ins- besondere auf die Erhaltung des Weltfriedens gerichtet. Die Achtung der Souveränität und Selbstbestimmung der Staaten, die friedliche Beilegung von Konflikten und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit stellen dabei wichtige Eckpfeiler dar. In Art. 1 Abs. 3 der Charta ist je- doch auch die Förderung und Festigung der «Achtung vor den Men - schen rechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion» aufgeführt. Die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschen - rech te ist die global ausgerichtete Plattform zu den auf europäischer Ebene durch die EMRK geschützten Menschenrechten und Grundfrei - 117 
Internationales Recht 220Charta der Vereinten Nationen, abgeschlossen in San Franzisko am 26. Juni 1945, Zu stimmung des Landtages am 14. Dezember 1989, Inkrafttreten für das Fürsten - tum Liechtenstein am 18. September 1990, LGBl. 1990 Nr. 65.
	        

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