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um eine Frage der ,Organisationsautonomie” bzw. der ,innere(n)
Souveränität der Staaten“390,
Die völkerrechtlichen Lehren über das Verhältnis zwischen
dem Völkervertrags- und dem Landesrecht werden „herkömmlicher-
weise“991 in zwei Schulen eingeteilt, die mit den Begriffen Monismus
und Dualismus bezeichnet werden. Beide Ansätze sind um unter-
schiedliche Ausformungen (Varianten)??? erweitert worden, die zum
Gegenstand von ,umfangreichen dogmatischen Diskussionen”303 als
Ausdruck einer Kontroverse geworden sind39^, | die bis heute fort-
wirkt/305.
e Die (rechtshistorisch jüngere) Lehre des Dualismus'?08 beruht
auf der Vorstellung, „dass Völkerrecht und staatliches Recht
nicht nur verschiedene ‚Rechtszweige‘ einer Rechtsordnung,
sondern völlig voneinander getrennt sind^397, In der vielzi-
tierten Metapher Triepels stehen sich Vólker(vertrags)- und
Landesrecht wie „zwei Kreise“ gegenüber, „die sich höchstens
berühren, niemals schneiden“908_ Eine Geltung des „ausser-
halb der staatlichen Rechtsordnung stehenden“ Völkerrechts
„kann nur durch einen staatlichen Rezeptions- oder wie im-
mer gearteten Geltungsbefehl herbeigeführt werden"^309, Eine
strenge Ausprágung des Dualismus leugnet eine ,Konflikts-
möglichkeit zwischen beiden Rechtsordnungen ... während
die gemássigte dualistische Auffassung .. bestimmte Bezie-
hungen zwischen Vólkerrecht und staatlichem Recht (und
damit auch Konfliktsmóglichkeiten) sieht/9?!0, Vólker(ver-
trags)- und Landesrecht ,kónnten nur dadurch aufeinander
Wildhaber (Rechtsgutachten) S. 6.
Wildhaber (Rechtsgutachten) S. 1.
Siehe zu den verschiedenen Ausprágungen der Lehre des Monismus' Ipsen S. 1073f sowie
dens. S. 1074 für die verschiedenen Ausprágungen der Lehre des Dualismus'. Sowohl der
Monismus als auch der Dualismus werden in Form einer strengen und einer gemássigten
Ausformung vertreten.
Wildhaber (Rechtsgutachten) S. 1.
Wildhaber (Rechtsgutachten) S. 3f nennt in diesem Zusammenhang die Theorien vom
,Pluralismus mit Vólkerrechtsprimat" und des ,Dualismus mit Interpenetration". Auf eine Wie-
dergabe dieser Theorien wird hier verzichtet.
Ipsen S. 1072.
Der Dualismus tritt nach Verdross/Simma S. 53 (8 71) auch unter der Bezeichnung ,pluralisti-
sche Konstruktion" in Erscheinung.
Seidl-Hohenveldern S. 210. Siehe zu allem Dahm/Delbrück/Wolfrum S. 100 oder Neu-
hold/Hummer/Schreuer S. 115 sowie Ipsen S. 1074.
Zitiert nach Verdross/Simma S. 53 (8 71) und Seidl-Hohenveldern S. 210.
Dahm/Delbrück/Wolfrum S. 100.
Von Münch S. 176. Siehe zu allem Verdross/Simma S. 53 (8 71).
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