Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

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schen Aussenbeziehungen auf neun Thesen zurückzuführen!7. Als 
Ergánzung zu den Grundsatzerklárungen der Regierung wird auf 
diese beiden Analysen ebenso wie auf jene Batliners!/9, Malins oder 
Enzelsbergers 9, hingewiesen, auf die hier nur summarisch eingegan- 
gen wird. Diese Studien enthalten jene Substanz, an deren Rändern 
sich dieses Kapitel bewegt80, 
Geschichte der Aussenpolitik Liechtensteins 
In zwei Grundsatzerklärungen hat sich die Regierung Ende der acht- 
ziger und neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zur Aus- 
senpolitik Liechtensteins geäussert und deren „Zielsetzungen und 
Prioritäten“ 181 umschrieben. Als Geburtsstunde wird dabei die Auf- 
nahme Liechtensteins in den Rheinbund bezeichnet: Mit diesem 
Schritt ist im Jahre 1806 ein „souveräner Staat“ 182 entstanden, als der 
es Liechtenstein in den folgenden Jahren und Jahrzehnten erst mög- 
lich war, mit anderen Staaten in diplomatische, konsularische oder 
vertragliche Beziehungen einzutreten 83, 
Die Betonung der zu Beginn des 19. Jahrhunderts erworbenen 
Souveränität zieht sich durch die Geschichte der liechtensteinischen 
Aussenpolitik wie ein roter Faden; sie ist deren Leitmotiv gewesen 
und wird von der Regierung mit dieser Konnotation nach wie vor 
betont'®. Kaum ein souveräner Staat geworden, „befand sich die 
liechtensteinische Aussenpolitik bis zum Ende des Deutschen Bun- 
des in einer multilateralen Aera, die von einem beeindruckenden 
Einsatz für die Selbstbehauptung ... gegenüber dem Kreis der grös- 
Geiger S. 339f. 
Gerard Batliner, Zu heutigen Problemen unseres Staates — Gegebenheiten, Ziele und 
Strategien, in: LPS Bd. 6, Vaduz 1976, S. 161ff, sowie ders. (Beziehungen) S. 22ff und S. 
38ff. 
Erst Enzelsberger, Der aussenpolitische Aufbruch des Fürstentums Liechtenstein, in: ÖZAP 
1981, Heft 3 S. 175ff. 
Siehe hierzu aber auch die Beiträge von Rupert Quaderer, Peter Geiger, Alois Ospelt, Gerard 
Batliner, Hans Brunhart und Robert Allgäuer, alle in LPS Bd. 1, Vaduz 1972, die nichts von 
ihrer Aktualität eingebüsst haben. 
So der Titel der zweiten Standortbestimmung aus dem Jahre 1997; siehe hierzu die Regie- 
rung (Zielsetzungen, Prioritäten). 
Regierung (Interpellationsbeantwortung Nr. 11/1987) S. 4. 
Siehe hierzu Malin S. 49. 
Im Ressortplan der Regierung wird die „Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des 
Landes“ dem Ressort Äusseres in Art. 10 Pkt. 1 als der erste von insgesamt 7 Geschäftsbe- 
reichen zugeteilt. 
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