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5. KAPITEL: AUSSENPOLITIK LIECHTENSTEINS
Ausgangslage
In zwei Grundsatzerklärungen aus den achtziger und aus den neunzi-
ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat die Regierung die Ge-
schichte und den Rahmen der liechtensteinischen Aussenpolitik auf
vier Ebenen beschrieben!/^. Diese vier Ebenen sind die bilaterale Zu-
sammenarbeit! "^, die multilaterale Zusammenarbeit auf europüischer Ebe-
ne, die multilaterale Zusammenarbeit auf globaler Ebene und die humani-
tare Hilfe.
Das Ziel dieses Kapitels besteht darin, die Entwicklungslinien
aufzuzeigen, die von Ausenpolitik Liechtensteins in der Vergangen-
heit verfolgt worden sind und die den Weg in die Zukunft weisen.
Damit soll ein Verständnis für die Motive geschaffen werden, die
Liechtenstein zu einem Abschluss völkerrechtlicher Verträge veran-
lasst haben und dies nach wie vor tun. Unter dem Begriff der ‚Moti-
ve’ werden dabei die Grundsätze und Maximen der liechtensteinischen
Aussenpolitik verstanden, d.h. jene Determinanten, die für deren
Ausgestaltung verantwortlich (gewesen) sind und dies — aller Vor-
aussicht nach — auch in Zukunft sein werden.
Der Hintergrund dieses Kapitels ist die aussenpolitische Óff-
nung Liechtensteins, die Ende der sechziger Jahre des vergangenen
Jahrhunderts eingesetzt hat und die — wie es dem Titel eines Beitrags
Liechtensteins aus dem Jahre 1991178 entspricht — rund zwanzig Jahre
spáter an einem Wendepunkt angelangt war. Zur gleichen Zeit, d.h. in
den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, hat es Geiger
unternommen, die geschichtlichen Grundzüge der liechtensteini-
Siehe hierzu die Regierung (Interpellationsbeantwortung Nr. 11/1987) S. 18ff sowie dies.
(Zielsetzungen und Prioritáten) S. 7ff. Art. 10 des Ressortplanes (Verordnung vom 5. April
2001 über die Gescháftsverteilung und den Ressortplan der Regierung, LGBI. 2001 Nr. 80;
LR 172.101.1) teilt die Zustándigkeit des Ressorts Áusseres in die folgenden sieben Bereiche
auf: Wahrung der Unabhángigkeit und Sicherheit des Landes und Ordnung seiner vólker-
rechtlichen Beziehungen; Bilaterale Beziehungen; Multilaterale Beziehungen (Europáische
Zusammenarbeit und Intemationale Zusammenarbeit); Grenzüberschreitende (regionale) Zu-
sammenarbeit; Staatsvertráge und internationale Übereinkommen; Internationale humanitäre
Hilfe; Menschenrechte (Menschenrechtspolitik).
vor allem mit der Schweiz und mit Österreich sowie, in jüngster Zeit als Folge der Vorwürfe an
Liechtenstein in Bezug auf den Finanzdienstleistungssektor, auch mit Deutschland und mit
den USA. In beiden Staaten steht die Eröffnung einer Ständigen Vertretung bevor oder ist vor
kurzem erfolgt.
Liechtenstein (Aussenpolitik).
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