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schiedene Sachbereiche!!!, die sich — der Systematik des Landes-
rechts entsprechend - auf neun Haupttitel!!? aufteilen.
Unmöglich ist eine Kategorisierung also nicht, wie auch die
heute noch gültige Einteilung der zwischen Liechtenstein und der
Schweiz abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge in drei verschie-
dene ,Gruppen' durch Batliner zeigt!!?. Allein, im Rahmen dieser
Dissertation kann auf eine solchen Ansatz verzichtet werden: Auch
wenn eine den Buchstaben c und d von Art. 3 KmG folgende Zwei-
teilung in ,Staatsvertráge' einerseits und in ,Verwaltungsvereinba-
rungen' andererseits ihrer (formellen und materiellen) Vielfalt nicht
entspricht, genügt diese Systematisierung insofern, als sie nach der
Art und Weise unterscheidet, wie vólkerrechtliche Verträge von Liech-
tenstein abgeschlossen werden. Winkler spricht in diesem Zusam-
menhang von einer ,Rangordnung”, die „zunächst eine dualistische
(ist) “114,
In Abhängigkeit dieses Kriteriums (Art und Weise des Ab-
schlusses) ist mit dem LVG!1? zwischen zwei Hauptarten vólkerrecht-
licher Vertráge zu unterscheiden: Zwischen solchen, die zu ihrer
Gültigkeit einer Genehmigung gemáss Art. 8 Abs. 2 LV bedürfen
(Art. 3 Bst. c KmG), und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist.
Während sie erstere als „formelle Staatsverträge“116 bezeichnet,
spricht die Postulatsbeantwortung in Bezug auf letztere von „Verwal-
tungsvereinbarungen, Vollziehungsabkommen oder Notenwech-
sel(n)“117 oder schlicht und einfach von „Abkommen in vereinfachter
Die rund 100 verschiedenen Sachbereiche ergeben sich aus den Überschriften des Teils
‚Staatsverträge’ im Register gemäss Art. 8 KmG. Dieser Katalog reicht von ‚Menschenrechte
und Grundfreiheiten‘ (LR 0.10) bis ‚Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit‘ (LR
0.97).
Diese neun Haupttitel sind die folgenden:
- Internationales Recht im Allgemeinen (LR 0.1);
- Privatrecht — Zivilrechtspflege — Vollstreckung (LR 0.2);
- Strafrecht — Rechtshilfe (LR 0.3);
- Schule — Wissenschaft — Kultur (LR 0.4);
- Krieg — Neutralitat (LR 0.5);
- Finanzen (LR 0.6);
- Öffentliche Werke — Energie — Verkehr (LR 0.7);
- Gesundheit — Arbeit — Soziale Sicherheit (LR 0.8);
- Wirtschaft (LR 0.9).
Batliner (Beziehungen) S. 26ff.
Winkler (Staatsvertráge) S. 125.
Art. 25 Abs. 3 LVG.
Gleichlautend die Postulatsbeantwortung S. 9.
Postulatsbeantwortung S. 7.
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