Anderen Gerichten aus der dem Staatsgerichtshof vorbehalte-
nen ,Geltungsprüfung' vólkerrechtlicher Verträge (Pkt. 11),
d.h. aus der Prárogative (des Staatsgerichtshofes in seiner
Funktion als Normenkontrollgerichtshof), über die Rechts-
quellenstufe zu befinden, auf der ein vólkerrechtlicher Vertrag
in seinem (Rang-)Verháltnis zum Landesrecht steht39?3, Un-
tersagt ist es den Vollzugsorganen aber auch, in Konfliktfällen
von einer gleichsam ‚automatisch’ be- bzw. entstehenden
Nichtigkeit des dem Völkervertrags- widersprechenden Lan-
desrechts auszugehen3624,
14. Die Rechtsfolgen die sich aus einer Anwendung der beiden
Lösungsmechanismen des Vorrangprinzips und der Normen-
kontrolle ergeben, sind die folgenden:
* In den Fällen eines echten Konflikts haben die Sonstigen
Vollzugsorgane das dem Völkervertragsrecht widerspre-
chende Landesrecht während der Dauer der Normenkolli-
sion unangewendet zu lassen. In den Fällen eines verdeck-
ten Konflikts ist das vom Völkervertragsrecht angeordnete
Ziel (die ,obligation de résultat’) im Rahmen des Landes-
rechts so zu verwirklichen, wie es vom Vólkervertragsrecht
vorgegeben wird3625,
* Stellt der Staatsgerichtshof im Zuge eines Normenkontroll-
verfahrens (Überprüfung der Vólkervertragsrechtsmássig-
keit von formellen Gesetzen oder von Verordnungen; Pkt.
16) einen Widerspruch des Landes- zum Vólkervertrags-
recht fest, hat er die Kassation des dem Vólkervertragsrecht
widersprechenden Landesrechts und den Eintritt dieser
Rechtsfolge innerhalb einer Frist von hóchstens sechs Mo-
naten anzuordnen3626,
15. Der Erlass und der Vollzug vólkervertragsrechtswidrigen
Landesrechts kann zu einer Haftbarkeit sowohl anderen Vól-
kerrechtssubjekten als auch in- oder ausländischen Geschä-
digten gegenüber führen (Amts- bzw. Staatshaftung)*627, Im
Geltungsbereich des EWRA ist die Auslegung und Anwen-
dung des AHG durch den OGH mit den vom EFTA-
3623 Siehe hierzu das 19. Kapitel Pkt. 3.3.4.2.
3624 Siehe hierzu das 18. Kapitel Pkt. 3 sowie das 21. Kapitel Pkt. 3.1.
3625 Siehe hierzu das 19. Kapitel Pkt. 2.
3626 Siehe hierzu das 19. Kapitel Pkt. 3.4.
3627 Siehe hierzu das 22. Kapitel Pkte. 1 und 2.
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