1.1
TEIL X
SCHLUSS
26. KAPITEL: SCHLUSSBEMERKUNGEN
Zusammenfassung und Kritik
Zusammenfassung
So wie in der Vergangenheit wird das Verhältnis zwischen dem Völ-
kervertrags- und dem Landesrecht auch in Zukunft einen Gegen-
stand der Praxis des Staatsgerichtshofes bilden. Die Forderung der
Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 1981, diesen Fragenkomplex
nicht in Formalismen zu kanalisieren, sondern — unter der Aufsicht
des Staatsgerichtshofes — der Praxis der Vollzugsorgane zu überlas-
sen, hat sich nicht nur als der richtige, sondern auch als der einzig
mögliche und praktikable Ansatz erwiesen.
Eine Zusammenfassung der Praxis des Staatsgerichtshofes
zum Verháltnis zwischen dem Vólkervertrags- und dem Landesrecht
führt unter den folgenden Titeln zu den folgenden Feststellungen und
Thesen:
Kategorien völkerrechtlicher Verträge
1. In der liechtensteinischen Verfassungsordnung werden die
beiden Kategorien der Staatsvertrüge einerseits und der Verwal-
tungsvereinbarungen andererseits unterschieden?997, Diese Un-
terscheidung folgt zwar den beiden aufgrund von Art. 8 LV
3587 Siehe hierzu das 3. Kapitel Pkt. 2.
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