Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

1.1 
TEIL X 
SCHLUSS 
26. KAPITEL: SCHLUSSBEMERKUNGEN 
Zusammenfassung und Kritik 
Zusammenfassung 
So wie in der Vergangenheit wird das Verhältnis zwischen dem Völ- 
kervertrags- und dem Landesrecht auch in Zukunft einen Gegen- 
stand der Praxis des Staatsgerichtshofes bilden. Die Forderung der 
Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 1981, diesen Fragenkomplex 
nicht in Formalismen zu kanalisieren, sondern — unter der Aufsicht 
des Staatsgerichtshofes — der Praxis der Vollzugsorgane zu überlas- 
sen, hat sich nicht nur als der richtige, sondern auch als der einzig 
mögliche und praktikable Ansatz erwiesen. 
Eine Zusammenfassung der Praxis des Staatsgerichtshofes 
zum Verháltnis zwischen dem Vólkervertrags- und dem Landesrecht 
führt unter den folgenden Titeln zu den folgenden Feststellungen und 
Thesen: 
Kategorien völkerrechtlicher Verträge 
1. In der liechtensteinischen Verfassungsordnung werden die 
beiden Kategorien der Staatsvertrüge einerseits und der Verwal- 
tungsvereinbarungen andererseits unterschieden?997, Diese Un- 
terscheidung folgt zwar den beiden aufgrund von Art. 8 LV 
3587 Siehe hierzu das 3. Kapitel Pkt. 2. 
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