Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

ZVS306 _ als eine „nicht ... allgemeingültige Festlegung ... in alle Zu- 
kunft hinein“397 bezeichnet worden, und auch in einem anderen 
Punkt — jenem der formellen Verfassungsmässigkeit des Wirtschafts- 
vertragsrechts — ist der Staatsgerichtshof auf sein Wort, die , Ueber- 
prüfung eines Staatsvertrages … auf seine Verfassungsmássigkeit" sei 
ihm von Verfassungs- und Gesetzes wegen ,entzogen"3308, in StGH 
1977/10 zurückgekommen?399, Der Grundsatz, dass ,,der Inhalt der 
von Liechtenstein auf Grund des Zollanschlussvertrages übernom- 
menen Schweizer Vorschriften .. nicht an der liechtensteinischen 
Verfassung gemessen, d.h. auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft 
werden (kann)"3310, ist bis heute jedoch nicht in Frage gestellt wor- 
den?31!, Aus diesem Grunde sind die Anderen Gerichte nie dazu be- 
rechtigt oder verpflichtet gewesen, dem Staatsgerichtshof die Frage 
der materiellen Verfassungsmássigkeit des Vólkervertragsrechts zur 
Prüfung vorzulegen3312; „eine diesbezügliche Anfechtung ist ... un- 
zulässig“9913, Es bleibt beim Umstand der vom Staatsgerichtshof in 
StGH XIIL/1947-1954 ausgesprochenen ,kategorischen Verneinung 
seiner Prüfungsbefugnis von Staatsvertrágen"3314, 
b) StGH 1978/8 
Ohne auf StGH XIII /1947-1954 einzugehen, hat der Staatsge- 
richtshof in StGH 1978/8 erklárt, dass die , rechtsverbindende Kraft 
und Geltung" eines nach seiner Genehmigung gemáss Art. 8 Abs. 2 
LV im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemachten Staats- 
vertrages ,jedem Meinungsstreit entrückt (ist)“3315, In der Lehre ist 
diese Erklärung als ein Indiz dafür bezeichnet worden, dass der 
Staatsgerichtshof „nicht befugt (ist), die innerstaatliche Verbindlich- 
keit eines völkerrechtlichen Vertrages aufzuheben; eine „materielle 
Prüfung eines Staatsvertrages kommt … nicht in Betracht“3816, 
3306 Siehe hierzu das 8. Kapitel Pkt. 3. 
3307 StGH 1977/10, LES 1981 S. 58. 
3308 StGH XIII./1947-1954, ELG 1947-1954 S. 206. 
3309 Siehe hierzu StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 39ff und StGH 1982/36, LES 4/1993 S. 107ff 
sowie das 24. Kapitel. 
3310 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 41. 
3311 Siehe hierzu unten Pkt. 3.2.2 sowie zuletzt StGH 1999/2, LES 3/2002 S. 131. 
3312 Siehe hierzu das 19. Kapitel Pkt. 3.3. 
3313 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 41. 
3314 Wille (Normenkontrolle) S. 262. 
3315 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
3316 Wille (Normenkontrolle) S. 262. 
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