Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

zwischen Liechtenstein und der Schweiz bestehenden Rechts- und 
Wirtschaftsgemeinschaft hätte den Vorteil, der Rechtsnatur des Wirt- 
schaftsvertragsrechts??9^ ebenso zu entsprechen wie dem Gebot der 
Praktikabilitát. Würde dieser Lösung gefolgt, würde dies zwar eine 
(abermalige) Anpassung sowohl von Art. 67 LV als auch des KmG 
und des Wirtschaftsvertrags-KmG und damit eine dritte Reform des 
Kundmachungsrechts bedingen. Das Ergebnis dieses Ansatzes wären 
jedoch übereinstimmende tatsächliche und rechtliche Publizitäts-Standards 
und damit zumindest in diesem Punkt übereinstimmende Voraus- 
setzungen für Rechtsschutz und Rechtssicherheit in beiden Wirt- 
schaftsvertrags-Partnern. 
3264 Siehe hierzu das 10. Kapitel Pkt. 4.1.2.2. 
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