Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

en”3122 ist in SEGH 1996/28 darauf hingewiesen worden, dass „die- 
ses Vorgehen in der ... Literatur als Verstoss gegen das gemäss Art 
104 Abs 2 LV bzw. Art 24 StGHG geltende Kassationsprinzip scharf 
kritisiert worden (ist)^3123, 
Diesem Hinweis entsprechend hat der Staatsgerichtshof ver- 
sucht, den Akt einer nicht günzlichen, sondern nur teilweisen Aufhe- 
bung des (alten) Lebensmittelgesetzes in StGH 1993/4 zu legitimieren. 
Dies ist unter der Pámisse einer (echten) Gesetzeslücke im StGHG 
geschehen: ,Selbstredend" sei ,die Kassation eines schweizerischen 
Erlasses ... nicht möglich ... Es ist aber auch zweifelhaft, ob eine ein- 
mal erfolgte Kundmachung eines solchen Erlasses überhaupt ‚aufge- 
hoben‘ werden kann ... Was mit der nicht verfassungskonformen 
Kundmachung eines in Liechtenstein aufgrund Völkerrechts an- 
wendbaren ausländischen Erlasses zu geschehen hat, ist im gelten- 
den Staatsgerichtshofgesetz ... nicht geregelt. Allerdings enthält das 
neue (aber immer noch nicht in Kraft getretene) Staatsge- 
richtshofgesetz vom 11.11.1992, welches neu die Kompetenz des 
Staatsgerichtshofes zur Prüfung der Verfassungsmässigkeit von 
Staatsverträgen vorsieht, eine solche Bestimmung: Gemäss dessen 
Art. 22 spricht der Staatsgerichtshof die Nichtanwendbarkeit von von 
ihm für verfassungswidrig erkannten Staatsvertragsbestimmungen 
aus, wobei dieses Erkenntnis kundzumachen ist. Diese Regelung ... 
erweist sich auch als die sachgerechte Lösung zur Füllung der er- 
wähnten Gesetzeslücke im geltenden Gesetz. Entsprechend wurde 
denn auch in der StGH-Entscheidung 1993/4 vorgegangen ... Für den 
vorliegenden Fall erscheint ein analoges Vorgehen wie im StGH-Fall 
1993/4 angebracht"3!?^, StGH 1996/28 ist in StGH 1997/7 bestátigt 
worden?!25, 
g) StGH 1999/13 
In StGH 1999/13 hatte sich der Staatsgerichtshof mit der Tat- 
sache ,unterschiedliche(r) Interpretationen"31?6 von StGH 1996/28 
auseinanderzusetzen. In der Sache selbst ging es um die Frage, ob 
,innerhalb der Übergangsfrist gemäss Art 8 Kundmachungsgesetz 
LGBl. 1996/122 in Liechtenstein neu kundgemachte schweizerische 
Strafbestimmungen ab dem Datum des Inkrafttretens des Kundma- 
3122 StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 59. 
3123 StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 59. 
3124 StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 59. 
3125 StGH 1997/7, n. publ., Pkt. 3 der Entscheidungsgründe, S. 9ff des Entscheidungstextes. 
3126 StGH 1999/13, n. publ., Pkt. 2 der Entscheidungsgründe, S. 9 des Entscheidungstextes. 
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