Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

sen“3078 in „ständiger Rechtsprechung vertretenen ... Rechtsansicht 
... dass Rechtsvorschriften vom Inhalt und Wirkung wie das Giftge- 
setz, auch wenn sie durch Staatsvertrag Geltung haben, der integra- 
len Kundmachung ... bedürften"3079, 
In dieser Zwangslage blieb dem Staatsgerichtshof nichts ande- 
res übrig, als sich über die drei vom F.L. Landgericht geltend ge- 
machten Bedenken (, Anfechtungsgründe"3080) mit zT. unzutreffen- 
den Erwágungen?98! hinwegzusetzen, um sich ein weiteres Mal in 
Nachsicht zu üben: Trotz der Sáumnis der Regierung — d.h. trotz der 
von dieser unterlassenen Sichtung und Kundmachung vor allem des 
Wirtschaftsvertragsrechts bis zum 20. Juli 1990 — hat sich der Staats- 
gerichtshof in StGH 1990/13 ein weiteres Mal darauf beschränkt, 
, dringendst" zu erwarten, ,dass die mit Ablauf der gesetzlichen Frist 
des Art 19 Kundmachungsgesetz überfällige Rechtsbereinigung im 
Interesse der Rechtssicherheit und Wahrung einer eigenstaatlichen 
Rechtsordnung ehestens erfolgt“3082, Damit — und mit einem Kassati- 
onsverzicht — wollte , der sonst stark am Legalitätsprinzip orientierte 
und eher formal argumentierende Staatsgerichtshof" in Abweichung 
von seiner Praxis in StGH 1985/1 und in StGH 1988/22 und 1989/1 
,finem ungeregelten und teils auch rechtlosen Zustand vorbeu- 
gen*3083, 
Ebenso wie StGH 1981/18 bildet auch StGH 1990/13 eine sog. 
,Appellentscheidung 93084, d.h. eine ,pragmatische Mittellósung ..., 
welche dem Verfassungsgericht erlaubt, unzweideutig seine verfas- 
sungsrechtliche Leitfunktion wahrzunehmen und verfassungswidri- 
ge Rechtsnormen selbst dann als solche zu benennen, wenn eine Kas- 
3074 Siehe hierzu Becker (2. Teil) S. 107ff. 
3075 Siehe hierzu Becker (2. Teil) S. 102ff. 
3076 StGH 1988/22 und 1989/1, LES 1/1990 S. 4. 
3077 Siehe StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 138. Im Anlassfall ging es um eine Anwendung von Art. 
32 Abs. 1 Ziff. 5 des Bundesgesetzes vom 31. März 1969 über den Verkehr mit Giften (Gift- 
gesetz), SR 813.0. 
3078 StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 139. 
3079 StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140. 
3080 StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140. 
3081 Siehe hierzu Becker (2. Teil) S. 115ff. 
3082 StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140. 
3083 Schurti (Verordnungsrecht) S. 391. 
3084 StGH 1995/20, LES 1/1997 S. 38. Siehe zur Kritik an den sog. ‚Appellentscheidungen’ Wille 
(Normenkontrolle) S. 322 sowie die Wendung „entgegen dem Wortlaut von Verfassung und 
StGHG“ bei Schurti (Verordnungsrecht) S. 390. 
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