... in Liechtenstein gelten“3060, In diesem Punkt waren Landtag und
Regierung in den Jahren 1984 und 1985 „überzeugt, ... eine genü-
gende Lösung gefunden zu haben“30961,
Nach dem Inkrafttreten von Art. 67 Abs. 2 LV einerseits und
des KmG andererseits ist die Auseinandersetzung zwischen dem
Staatsgerichtshof auf der einen und Landtag und Regierung auf der
anderen Seite jedoch nicht beendet, sondern - in StGH 1985/1 und in
StGH 1988/22 und 1989/1 - in eine zweite und schliesslich in eine
dritte Runde gegangen. Der Streitpunkt war dabei die (Rechts-)Frage,
ob das Wirtschaftsvertragsrecht, gestützt auf Art. 67 Abs. 2 LV i. V.m.
Art. 11 Abs. 1 Bst. a KmG, in vereinfachter Form kundgemacht wer-
den kónne; sein Anlass war die LUnversóhnlichkeit zwischen den hohen
Kundmachungsstandards des Staatsgerichtshofes einerseits und den
Nützlichkeitserwagungen von Landtag und Regierung andererseits.
b) StGH 1985/1
Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts ist
der Staatsgerichtshof dazu übergegangen, die letzte der vier Gültig-
keitsvoraussetzungen von Art. 65 Abs. 1 LV3082, die , Kundmachung
im Landesgesetzblatte", auf das Wirtschaftsvertragsrecht ohne Un-
terschied, d.h. als eine solche (als eine Gültigkeitsvoraussetzung) zu
übertragen. Diese Praxis hat in StGH 1985/ 15963 und in StGH
1985 / 45064 eingesetzt. Auf ihrer Grundlage ist das ANAG, ein in
Liechtenstein aufgrund des ZV und des FPA 1 geltendes Bundesge-
setz, in StGH 1985/1 nicht nur wie, sondern als ein formelles Gesetz
behandelt worden: „Die Kundmachung im Landesgesetzblatt ist ...
gemäss Art. 65 der Verfassung unabdingbare Voraussetzung für die
Geltung eines Gesetzes 305; dies gelte ,auch dann, wenn eine im
Landesgesetzblatt veröffentlichte völkerrechtliche Vereinbarung auf
ausländische, in einer ausländischen Gesetzessammlung veröffent-
lichte Vorschriften verweist^9096, Nachdem das ANAG im Zeitpunkt
von StGH 1985/1, dem 8. April 1986, im Liechtensteinischen Lan-
desgesetzblatt überhaupt nicht, d.h. auch nicht in vereinfachter Form
3060 Art. 11 Abs. 1 Bst. a KmG.
3061 Batliner (EMRK) S. 124.
3062 Ritter (Gesetzgebungsverfahren) S. 75 spricht ebenfalls von ,Gültigkeitsvoraussetzungen',
wáhrend Schurti (Verordnungsrecht) S. 32 die vier Gültigkeitsvoraussetzungen gemáss Art.
65 Abs. 11V als ,konstitutive Merkmale des Gesetzgebungsverfahrens" bezeichnet.
3063 Siehe hierzu Becker (2. Teil) S. 104f.
3064 StGH 1985/4, n. publ., Pkt. 2 der Entscheidungsgründe, S. 4 des Entscheidungstextes.
3065 StGH 1985/1, LES 4/1996 S. 110.
3066 StGH 1985/4, n. publ., Pkt. 2 der Entscheidungsgründe, S. 4 des Entscheidungstextes.
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