Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

cher Gesetze und Verordnungen mit dem EWR-Recht wahrzuneh- 
men hat“2442 
Nach der Einschränkung in StGH 1994/26 hat dieser Schritt 
wiederum eine Öffnung gebracht: Aufgrund der vom Staatsgerichts- 
hof als Imperativ behandelten Wahrnehmung seiner „Normenkon- 
trollfunktion"?^^9 immer dann, wenn ein vólkerrechtlicher Vertrag 
auf der Rechtsquellenstufe der LV als Prüfungsmasstab in Frage 
steht, kann es aufgrund von StGH 1996/34 zur Normenkontrolle 
auch in jenen Fállen kommen, in denen es um die Vólkervertrags- 
rechtsmássigkeit eines formellen Gesetzes oder einer Verordnung 
geht. 
StGH 1996/34 ist in StGH 1997/312444 und in StGH 1998/32445 
zwar bestätigt, in der Lehre jedoch zum Gegenstand einer vor allem 
unter kompetenziellen Gesichtspunkten mehr oder weniger harschen 
Kritik geworden: „Eine so wesentliche Zuständigkeitserweiterung” 
hätte — auch wenn „in der Sache vieles für eine entsprechende Kon- 
trollkompetenz des Staatsgerichtshofes sprechen (mag)“ — eine „Re- 
gelung durch den Gesetz- und Verfassungsgeber verlangt“?446 
g) StGH 2000/27 
Seine Befugnis, sowohl Vollzugs- als auch Gesetzgebungsakte 
auf ihre Völkervertragsrechtsmässigkeit überprüfen zu können, ist 
vom Staatsgerichtshof in StGH 2000/27 ein weiteres Mal bestätigt 
worden: „Der Staatsgerichtshof kann ... mit Verfassungsbeschwerde 
angefochtene letztinstanzliche Entscheidungen sowie auch von ihm 
anwendbare Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen neben ihrer 
Verfassungsmässigkeit auch auf ihre EMRK-Konformität überprü- 
fen"?^7. Die Restriktionen in StGH 1994/26 sind damit ein für alle- 
mal obsolet geworden. 
2442 StGH 1996/34, LES 2/1998 S. 80. 
2443 StGH 1996/34, LES 2/1998 S. 80. 
2444 StGH 1997/31, n. publ., Pkt. 2.1 der Entscheidungsgründe, S. 16 des Entscheidungstextes. 
2445 StGH 1998/3, LES 3/1999 S. 171. 
2446 Héfling (Verfassungsbeschwerde) S. 117 sowie nahezu gleichlautend Kley (Landesbericht) S. 
33. 
2447 StGH 2000/27, n. publ., Pkt. 2.1 der Entscheidungsgründe, S. 11 des Entscheidungstextes. 
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