Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

„Kernfrage” des Verhältnisses zwischen dem (alten) RHG und dem 
ERHÜ in StGH 1993/18 und 1993/19 jedoch nicht formell, sondern 
nur materiell eingegangen; zu einer „Kassation“2422 der in Frage ste- 
henden Bestimmung des (alten) RHG ist es in StGH 1993/18 und 
1993/19 nicht gekommen. 
StGH 1993/18 und 1993/19 ist in StGH 1994/1 und in StGH 
1994/3 unter anderem mit der Begründung bestätigt worden”*23, mit 
seiner „Rechtsansicht vom absoluten Vorrang des ERHÜ gegenüber 
dem RHG^" habe der OGH ,eine ihm nicht zukommende Zustàándig- 
keit zur Geltungsprüfung eines bestehenden Gesetzes in Anspruch 
genommen" ?^^ und damit den in Art. 33 LV garantierten , Anspruch 
auf den gesetzlichen Richter verletzt/?^?5, Wie der vom OGH im 
Anlassfall ,postulierte“226 absolute Vorrang/ des ERHÜ über das 
RHG zu behandeln sei, wird in StGH 1994/1 und in StGH 1994/3 je- 
doch offen gelassen. 
e) StGH 1994/26 
In StGH 1994/26 ging es insofern um einen áhnlichen Anlass- 
fall wie in SEGH 1993/18 und 1993/19, als ein weiteres Mal die in- 
haltliche (,materielle") Vereinbarkeit einer Bestimmung des (alten) 
RHG mit dem ERHU in Frage stand. In StGH 1994/26 ist StGH 
1993/18 und 1993/19 in zwei Punkten korrigiert worden?^?7: 
« Zum einen ist die in StGH 1994/26 in Frage stehende Bestim- 
mung des (alten) RHG in der Erwartung, ,,dass sich der Ge- 
setzgeber an die entsprechenden Vorgaben des ERHÜ halten 
wollte"?^?8 wenn auch nicht explizit, so doch implizit einer 
vólkerrechtskonformen Auslegung unterzogen worden: Nachdem 
es ,den anderen Vertragsstaaten des ERHÜ nicht zumutbar 
(ist), wahrend Jahren auf die Erledigung ihrer an Liechtenstein 
gestellten Rechtshilfeersuchen zu warten“2429 erschien es dem 
Staatsgerichtshof in StGH 1994/26 „angebracht“, den „im 
Rahmen des bestehenden RHG gegebenen interpretatorischen 
2422 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58. 
2423 Siehe hierzu StGH 1994/1, LES 4/1994 S. 102f sowie StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105f. 
2424 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105. 
2425 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105. 
2426 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 106. 
2427 Die beiden Begriffe ‚korrigieren’ und ,prazisieren’ stammen aus StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 
200. 
2428 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200. 
2429 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200. 
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