Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Praxis 
a) StGH 1978/8 
In StGH 1978/8 stand die inhaltliche (,materielle^ Vereinbar- 
keit einer Verordnung und eines Staatsvertrages2383 in Frage. Im 
Anlassfall hatte sich der OGH als Ergebnis subtiler und — aus heuti- 
ger Sicht — antizipativer Erwägungen dazu entschieden, das bei ihm 
anhängige Verfahren aufgrund von Art. 28 Abs. 2 StGHG zu unter- 
brechen und die Frage der Völkervertragsmässigkeit des Landes- 
rechts, wenn auch nur mit einem unzureichenden Antrag?38^, dem 
Staatsgerichtshof unter den Bedingungen der Normenkontrolle zur Prü- 
fung vorzulegen?385, 
In StGH 1978/8 hat der Staatsgerichtshof erklárt, dass nicht 
nur ,die Rechtsquellen-Qualitát als eine(r) Vorschrift auf der Stufe 
eines Gesetzes", sondern auch die ,rechtsverbindende Kraft und 
Geltung" eines wirksamen?386, d.h. eines gemäss Art. 8 Abs. 2 LV 
genehmigten und im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kund- 
gemachten Staatsvertrages , jedem Meinungsstreit entrückt”2587 sei 
Im Anlassfall handle es sich um einen vólkerrechtlichen Vertrag, der 
„unmittelbar anwendbare Normen"?388 enthalte und dessen Inhalt 
damit ,self executing"?389 sei, 
Nachdem Liechtenstein zu diesem Staatsvertrag keinen ,be- 
stimmten Vorbehalt^?39? angebracht hatte, hat der Staatsgerichtshof 
in StGH 1978/8 unter Berufung auf die ,allgemein(e) Lehrmeinung 
und Rechtsprechung der umliegenden Staaten, aber auch des F.L. 
Staatsgerichtshofes" festgestellt, dass , die ... formellen Staatsverträge 
nur durch hóher- oder gleichrangige innerstaatliche Normen abge- 
ändert, ergänzt oder gar aufgehoben werden kónnen"?3?1. Dement- 
sprechend war die im Anlassfall in Frage stehende Verordnung ,im 
2383 (Ersetztes) Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen 
Eidgenossenschaft vom 3. September 1965 über die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- 
versicherung. 
2384 StGH 1978/8, LES 1981 S. 5f. 
2385 Beschluss des OGH vom 2. Juni 1978, OG 76/77-23, LES 1981 S. 118ff. 
2386 wirksam" i.S.d. Gutachtens des Staatsgerichtshofes (ohne Gescháftszahl) vom 7. März 1956, 
ELG 1955-1961 S. 111. 
2387 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
2388 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
2389 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
2390 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
2391 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7. 
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