Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

4.2.2 
eben diese Normenkollision mit dem Mittel einer völkerrechtskon- 
formen Auslegung zu beheben. Für eine solche Vorgehensweise be- 
stand in VBI 1997/17 kein Grund. Sich des Verweises der Art. 28 Abs. 
2 und 31 Abs. 3 LV zu entsinnen hätte die VBI sehr viel früher in die 
richtige, d.h. in die von der LV vorgesehene Richtung geführt. 
VBI 2000/162 
In VBI 2000/162, einer Entscheidung vom 24. Oktober 20012063, hatte 
die VBI über die Rechtskraft einer Plangenehmigungsverfügung des 
Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins zu befinden, die grenz- 
überschreitende Auswirkungen nach sich gezogen hatte und deren 
Rechtsgrundlage in Liechtenstein in Frage gestellt worden war. 
Im Zuge dieser Entscheidung hat die VBI festgestellt, dass 
„der liechtensteinische Gesetzgeber ... keine Bestimmungen über den 
Schutz vor nichtionisierender Strahlung ... erlassen (hat), sodass die 
diesbezüglichen Bestimmungen des (schweizerischen) USG auch in 
Liechtenstein anwendbar sind"?06^, [as USG?065 eilt in Liechtenstein 
aufgrund des ZV und war im Zeitpunkt der Entscheidung VBI 
2000/162 in der Anlage I ZV aufgeführt?066, Nicht in der Anlage I ZV 
aufgeführt war demgegenüber die NISV?987 die — wie von der VBl in 
VBI 2000/162 zu Recht festgestellt worden ist — ,in Liechtenstein" 
aus diesem Grunde ,nicht direkt anwendbar ist"?0968, Aus rechtlicher 
(nicht aus tatsáchlicher) Sicht weist VBI 2000/162 in diesem Punkt 
Parallelen zur Zulassung der SUISA in Liechtenstein auf?069, 
Trotz dieses Umstands (trotz der Nicht-Kundmachung der 
NISV in Liechtenstein) hat die VBI in VBI 2000/162 festgestellt, dass 
eine Reihe von ,allgemeinen Bestimmungen des USG ... trotz Feh- 
lens einer in Liechtenstein formell in Kraft gesetzten Verordnung ... 
in der Praxis angewandt und umgesetzt werden (müssen)"?070, Aus 
diesem Grunde hátten sich ,die Behórden nicht nur ... an das Gesetz 
zu halten, sondern auch an den ... Gleichheitsgrundsatz ... Hierbei 
kommen die Behórden nicht umhin, sich an gewissen Leitlinien oder 
2063 VBI 2000/162, LES 1/2001 S. 155. 
2064 VBI 2000/162, LES 1/2001 S. 18. 
2065 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz; USG), SR 
814.01. 
2066 Kundmachung vom 27. Márz 2001, LGBI. 2001 Nr. 67; LR 170.551.631. 
2067 Verordnung des Bundesrates vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender 
Strahlung (NISV), SR 814.710. 
2068 VBI 2000/162, LES 1/2001 S. 18. 
2069 Siehe hierzu Baur/Seeger (Urheberrecht) S. 134f. 
2070 VBI 2000/162, LES 1/2001 S. 18. 
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