a) StGH 1978/8
In StGH 1978/8 hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass in
Liechtenstein „die Auslegung völkerrechtlicher Verträge nicht nur
dem Gesetzgeber (zusteht)”20°8, Die liechtensteinische Rechtsord-
nung kenne das System, ,wonach die Vertragsauslegung in den
Händen des Aussenministeriums liegt^2009, nicht. Im Gegenteil seien
,die liechtensteinischen Gerichte ... berechtigt und verpflichtet zur
Interpretation der direkt anwendbaren Vertragsnormen, die für den
Ausgang eines anhängigen Streitfalles relevant sind “2010,
b) StGH 1981/18 und StGH 1993/21
In StGH 1981/18 hat der Staatsgerichtshof erklárt, es sei Liech-
tenstein ,nicht ... versagt", das Wirtschaftsvertragsrecht , nach seiner
eigenen Rechtsordnung einzustufen"?0!!, Diese Erklárung richtet
sich vor allem an die Regierung, und zwar im Zuge der Kund-
machung des Wirtschaftsvertragsrechts, die je nach dessen Einstu-
fung (Rangbestimmung) entweder in vereinfachter Form oder im
vollstándigen Wortlaut zu erfolgen hat?012,
Von StGH 1981/18 ist in StGH 1993/21 insofern Gebrauch
gemacht worden, als vom Staatsgerichtshof festgestellt worden ist,
,dass die Strafbestimmungen des ANAG ... nach liechtensteinischem
Strafrecht ... zu interpretieren sind"?9!3, Im Anlassfall war die Straf-
bestimmung des Art. 23 Abs. 4 ANAG nach Massgabe des StRAG
nicht als Vergehen, sondern als Ubertretung einzustufen bzw. — im
Wortlaut von StGH 1993/21 — „zu interpretieren“2014,
c) StGH 1982/119
In StGH 1982/119 hat der Staatsgerichtshof seine Praxis zur
Beschwerdelegitimation ausländischer Staatsangehöriger geändert
und erklärt, „die Art 31 und 43 Verfassung sind inskünftig im Lichte
der unterdessen ratifizierten EMRK auszulegen"?015, Seit diesem
2008 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7.
2009 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7.
2010 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7.
2011 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 41.
2012 n Art. 18 Abs. 2 KmG ist eine entsprechende Bestimmung denn auch enthalten, nachdem
Art. 11 Abs. 1 Bst. a KmG eine solche Einstufung zur Voraussetzung hat.
2013 StGH 1993/21, LES 1/1995 S. 14f.
2014 StGH 1993/21, LES 1/1995 S. 14f.
2015 StGH 1982/119, Stotter (Verfassung) S. 55.
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