Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

a) StGH 1978/8 
In StGH 1978/8 hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass in 
Liechtenstein „die Auslegung völkerrechtlicher Verträge nicht nur 
dem Gesetzgeber (zusteht)”20°8, Die liechtensteinische Rechtsord- 
nung kenne das System, ,wonach die Vertragsauslegung in den 
Händen des Aussenministeriums liegt^2009, nicht. Im Gegenteil seien 
,die liechtensteinischen Gerichte ... berechtigt und verpflichtet zur 
Interpretation der direkt anwendbaren Vertragsnormen, die für den 
Ausgang eines anhängigen Streitfalles relevant sind “2010, 
b) StGH 1981/18 und StGH 1993/21 
In StGH 1981/18 hat der Staatsgerichtshof erklárt, es sei Liech- 
tenstein ,nicht ... versagt", das Wirtschaftsvertragsrecht , nach seiner 
eigenen Rechtsordnung einzustufen"?0!!, Diese Erklárung richtet 
sich vor allem an die Regierung, und zwar im Zuge der Kund- 
machung des Wirtschaftsvertragsrechts, die je nach dessen Einstu- 
fung (Rangbestimmung) entweder in vereinfachter Form oder im 
vollstándigen Wortlaut zu erfolgen hat?012, 
Von StGH 1981/18 ist in StGH 1993/21 insofern Gebrauch 
gemacht worden, als vom Staatsgerichtshof festgestellt worden ist, 
,dass die Strafbestimmungen des ANAG ... nach liechtensteinischem 
Strafrecht ... zu interpretieren sind"?9!3, Im Anlassfall war die Straf- 
bestimmung des Art. 23 Abs. 4 ANAG nach Massgabe des StRAG 
nicht als Vergehen, sondern als Ubertretung einzustufen bzw. — im 
Wortlaut von StGH 1993/21 — „zu interpretieren“2014, 
c) StGH 1982/119 
In StGH 1982/119 hat der Staatsgerichtshof seine Praxis zur 
Beschwerdelegitimation ausländischer Staatsangehöriger geändert 
und erklärt, „die Art 31 und 43 Verfassung sind inskünftig im Lichte 
der unterdessen ratifizierten EMRK auszulegen"?015, Seit diesem 
2008 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7. 
2009 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7. 
2010 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7. 
2011 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 41. 
2012 n Art. 18 Abs. 2 KmG ist eine entsprechende Bestimmung denn auch enthalten, nachdem 
Art. 11 Abs. 1 Bst. a KmG eine solche Einstufung zur Voraussetzung hat. 
2013 StGH 1993/21, LES 1/1995 S. 14f. 
2014 StGH 1993/21, LES 1/1995 S. 14f. 
2015 StGH 1982/119, Stotter (Verfassung) S. 55. 
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