trifft (unmittelbare Anwendbarkeit, Vorrang)^!798, Die ,unabhàngi-
gen EFTA-Institutionen" wie der EFTA-Gerichtshof und die EFTA-
Überwachungsbehórde verliehen ,dem Europáischen Wirtschafts-
raum für die EFTA/EWR-Staaten einen ,quasi-supranationalen' Cha-
rakter, auch wenn die Prinzipien der direkten Anwendbarkeit und
des Vorrangs des EWR-Rechts gegenüber nationalem Recht nicht
eindeutig geregelt sind“ 1759,
Bruha/Büchel leiten aus der „inhaltlichen und funktionalen Pa-
rallelität“ zwischen dem EWR- und dem EG-Recht eine „vergleichba-
re materiell verfassungsändernde Wirkung“ und aus dieser einen
„Vorrang vor jedwedem Recht der Mitgliedstaaten“ 1760 ab. Der Vor-
rang des EWR-Rechts bilde eines der „fundamentalsten EWR-Prinzi-
pien“1761,
Dieser Standpunkt steht zweifellos im Zusammenhang mit
der ,Integrationsfunktion”1762 des EWR-Rechts, die von Bruha/Büchel
hervorgehoben wird: Die „im EWR zusammengeschlossenen Staaten
bilden vor allem eine Rechtsetzungsgemeinschaft“1768, Parallel zum
EG-Recht gehe es ,auch im EWR weniger um reaktive Anderungen
des Rechts zum Zwecke seiner Anpassung an gewandelte Rahmen-
bedingungen, denn deren aktive Veränderung durch neues Integra-
tionsrecht, das auf Erweiterung und Vertiefung der Integration ab-
zielt 1764,
Ospelt geht von einem , Vorrang des Vólkerrechts im Allge-
meinen"^1/95 aus und zieht aus dieser Feststellung den Schluss, „dass
EWR-Rechtsakte den nationalen Gesetzen und Verordnungen auf
Grund ihrer Stellung in der innerstaatlichen Rechtsordnung vorge-
hen“1766, Nach Hier ergibt sich „aus den einschlägigen Bestimmun-
gen des EWR-Abkommens ..., dass das EWR-Recht nationalem Recht
vorzugehen hat. Im Kollisionsfalle geht ... das EWR-Recht vor und
das nationale Recht ist ... nicht anzuwenden (Anwendungsvorrang
des EWR-Rechts)“1767, Wille bestätigt kurz und bündig, „dass EWR-
1758 Bruha/Gey-Ritter (Kleinstaat) S. 163.
1759 Gstóhl (Integration) S. 129.
1760 Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 5.
1761 Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 7.
1762 Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 15.
1763 Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 14.
1764 Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 15.
1765 Ospelt (Freizügigkeit) S. 42.
1766 Ospelt (Freizügigkeit) S. 40.
1767 Hier S. 131.
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