Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

stein Verfassungsrang oder einen hóheren Rang besitzt"!4?! oder 
,dass die staatliche Rechtsordnung für vólkerrechtliche Normen un- 
terschiedliche Ranghóhen zulàásst, indem der innerstaatliche Rang 
etwa aus dem Geist und Inhalt der betreffenden vólkerrechtlichen 
Normen selbst oder aus anderen Kriterien abzuleiten ist^!4?2, In der 
Postulatsbeantwortung wird aus StGH 1978/8 auf eine ,gewisse Kla- 
rung" geschlossen: , Vólkervertragsrecht, das vom Landtag geneh- 
migt und im Landesgesetzblatt veróffentlicht worden ist, steht minde- 
stens auf Gesetzesstufe"1^?3, 
Der Umstand einer Vielzahl von Hypothesen über den Rang des 
Vólkervertrags- im Landesrecht bedeutet nicht, dass jede dieser Hy- 
pothesen in jedem Falle auch gebilligt worden ist. So sieht Winkler 
z.B. nur drei Möglichkeiten: „Die Kriterien für den Rang von Staats- 
verträgen in Liechtenstein liefert die innerstaatliche Rangordnung 
des Landes ... Danach können Staatsverträge Verfassungsrang, aber 
auch Gesetzesrang und Verordnungsrang haben"!^?^, wobei „die 
Rangordnung der innerstaatlichen Rechtsquellen im Ansatz eindeu- 
tig vorbestimmt ist^1425, 
Winkler hat auf die Frage nach dem Rangverháltnis bis in die 
jüngste Zeit geantwortet und dabei zwischen einem ,formellen' und 
einem ,materiellen' Verfassungsrang differenziert: „Da für Staats- 
vertráge in der Landesverfassung kein formeller Verfassungsrang 
vorgesehen ist, kónnen Staatsvertráge ... keinen formellen Verfas- 
sungsrang erhalten, mógen sie auch nach ihrem Inhalt Verfassungs- 
recht betreffen. Für solche Staatsvertráge besteht nur die Möglichkeit, 
verfassungsrelevante Inhalte in der verfassungsrechtlich vorgeschrie- 
benen Weise zu Inhalten bestimmter Artikel der Landesverfassung 
zu machen"!^?6, Deshalb, weil vólkerrechtliche Verträge „unterhalb 
der Landesverfassung” stiinden, könnten sie „auch an dieser auf ihre 
formelle und materielle ‚Verfassungsmässigkeit’ gemessen wer- 
den“1427, Die Regierung ist diesen Differenzierungen, die das Spek- 
trum der Hypothesen über das Rangverhältnis und damit die Anzahl 
1421 Batliner (Postulat) S. 227. 
1422 Batliner (Postulat) S. 227. 
1423 Postulatsbeantwortung S. 9 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
1424 Winkler (Staatsvertráge) S. 120. Gleichlautend ders. (Staatsvertráge) S. 121 mit der Differen- 
zierung, völkerrechtliche Verträge kónnten ,unterschiedlichen Verordnungsrang haben". 
1425 Winkler (Staatsvertráge) S. 120. 
1426 Winkler (Prüfung) S. 7. Diese Aussage ist mit der Erklárung Winklers (Analyse) S. 146 zu 
verbinden, wonach ,die vom Zustimmungsrecht des Landtages betroffenen Staatsvertráge ... 
materiell Verfassungsrang (haben)". 
1427 Winkler (Prüfung) S. 8 sowie ders. (Analyse) S. 149f. 
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