In diesem Falle sähe sich der Staatsgerichtshof unter Umständen
(abermals) dazu gezwungen, zu seiner „strenge(n) Kundmachungs-
rechtsprechung“ 1190 zurückzukehren und diese (abermals) ohne
Wenn und Aber durchzusetzen. Was dies bedeutet, liegt auf der
Hand: Sollte die Kundmachung einer Rechtsvorschrift i.S.v. Art. 3
Bst. c KmG in diesen Fällen nicht verfassungs- und gesetzmässig
sein, würde das Gespenst einer Aufhebbarkeit gemäss StGH 1993/4
wiederaufleben und den Staatsgerichtshof zu einer Reaktion im Sin-
ne einer zu jedem Zeitpunkt bestehenden „Möglichkeit der Anfech-
tung” 1191 zwingen.
Kommentar
Ein Kommentar zur Praxis des Staatsgerichtshofes in StGH 1986/1
und in StGH 1993/4 kann sich in Kürze fassen: In beiden Anlassfál-
len hatte der Staatsgerichtshof auf die über Jahre, wenn nicht Jahr-
zehnte bestehenden Missstánde der Kundmachung des Wirtschafts-
vertragsrechts zu reagieren und einen Ausweg aus dieser Situation in
freier richterlicher Rechtsfindung zu beschreiten. Im Korsett des Art. 104
LV ist er dabei an die Grenzen seiner Zustándigkeit geraten — wenn
nicht über diese hinaus: Die beiden Wirksamkeitsformen der Behór-
denverbindlichkeit gemáss StGH 1985/1 und der Aufhebbarkeit ge-
máss StGH 1993/4 sind der Not gehorchende Schôpfungen sui gene-
ris; es handelt sich um nicht verfassungsrechtlich, sondern um
verfassungsgerichtlich erzeugte Aggregatszustände praeter constitu-
tionem.
Mit dieser Einschätzung hat sich das Thema jedoch nicht er-
schôpft — im Gegenteil: Wie es scheint, wird der Staatsgerichtshof zu
jenen Ausbruchsversuchen, zu denen er sich in StGH 1985/1 und in
StGH 1993/4 aufgrund der Lage der Dinge genôtigt sah, auch in Zu-
kunft — und zwar von Verfassungs wegen — gezwungen sein.
In den Erläuterungen der Regierung zu dem von S.D. dem
Landesfürsten am 2. August 2002 vorgeschlagenen Art. 104 Abs. 2 er-
ster Satz LV (Überprüfung völkerrechtlicher Verträge auf ihre Ver-
fassungsmássigkeit!!9?) wird auf die Praxis in StGH 1993/4 insofern
verwiesen, als dieses Erkenntnis als ein Ausweg aus der Rigidität ei-
ner Kassation von (verfassungswidrigem) Vólkervertragsrecht heran-
1190 StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 58.
1191 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49.
1192 Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 3.2.4.
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