,permanente(n) Informations- und Konsultationsprozess ... zwi-
schen der EG- und der EFT A-Seite im Falle der Schaffung von EWR-
relevantem EG-Recht^58^ kann nur in der Theorie gesprochen werden;
in der Praxis kommt diesem Prozess so gut wie keine Bedeutung mehr
zu. Rund sechseinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des EWRA be-
ruhen die Mitwirkungsmóglichkeiten der im EFTA-Pfeiler des
EWRA verbliebenen Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liech-
tenstein auf informellen Kontakten sehr viel mehr als auf formellen
Garantien. Die immer gróssere Interessensdivergenz innerhalb des
EFTA-Pfeilers trágt zu dieser Entwicklung bei. In jenem Format, zu
dem sich die Zusammenarbeit zwischen der EU- und der EFTA-Seite
unter den Art. 99 bis 104 EWRA entwickelt hat, gerát der Grundsatz
einer , Wahrung der Entscheidungsautonomie der Vertragsparteien",
der ,dem Umstand (entspricht), dass mit dem Abkommen keine ge-
setzgeberischen Befugnisse an ein EWR-Organ übertragen wer-
den“*85, immer mehr zur Makulatur.
Hervorzuheben ist schliesslich, dass aufgrund von Art. 3 Bst. k
KmG sämtliche Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (ge-
mäss Art. 102 Abs. 1 EWRA), die einer Übernahme von Rechtsakten
der EU in das EWRA dienen, im Liechtensteinischen Landesgesetz-
blatt kundzumachen sind. Der (vollstándige) Wortlaut der EWR-
Rechtsakte wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht*86,
Einführung des Wirtschaftsvertragsrechts
Die Einführung des Wirtschaftsvertragsrechts ist sowohl in den Wirt-
schaftsvertrágen als auch im Landesrecht angelegt. Unter ,Landes-
recht' sind in diesem Zusammenhang Art. 65 Abs. 1 LV und Art. 67
Abs. 2 LV, das EGZV, das KmG, das Wirtschaftsvertragsrechts-KmG
und die Praxis des Staatsgerichtshofes zu verstehen. Keine Rolle spielt
in diesem Rahmen Art. 8 Abs. 1 und 2 LV. Dies ist die eine Seite.
Die andere Seite ist der Umstand, dass sich, durch die Praxis
des Staatsgerichtshofes in StGH 1981/18, in StGH 1988/22 und
1989/1 und in StGH 1993/4 angestossen, in der zweiten Hälfte der
neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine Situation einge-
stellt hat, unter deren Einfluss Theorie und Praxis der Einführung
584 Regierung (BuA Nr. 46/1996) S. 187.
585 Regierung (BuA Nr. 46/1996) S. 187.
586 Art. 67 Abs. 3 LV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EWR-KmG.
135