Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

,permanente(n) Informations- und Konsultationsprozess ... zwi- 
schen der EG- und der EFT A-Seite im Falle der Schaffung von EWR- 
relevantem EG-Recht^58^ kann nur in der Theorie gesprochen werden; 
in der Praxis kommt diesem Prozess so gut wie keine Bedeutung mehr 
zu. Rund sechseinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des EWRA be- 
ruhen die Mitwirkungsmóglichkeiten der im EFTA-Pfeiler des 
EWRA verbliebenen Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liech- 
tenstein auf informellen Kontakten sehr viel mehr als auf formellen 
Garantien. Die immer gróssere Interessensdivergenz innerhalb des 
EFTA-Pfeilers trágt zu dieser Entwicklung bei. In jenem Format, zu 
dem sich die Zusammenarbeit zwischen der EU- und der EFTA-Seite 
unter den Art. 99 bis 104 EWRA entwickelt hat, gerát der Grundsatz 
einer , Wahrung der Entscheidungsautonomie der Vertragsparteien", 
der ,dem Umstand (entspricht), dass mit dem Abkommen keine ge- 
setzgeberischen Befugnisse an ein EWR-Organ übertragen wer- 
den“*85, immer mehr zur Makulatur. 
Hervorzuheben ist schliesslich, dass aufgrund von Art. 3 Bst. k 
KmG sämtliche Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (ge- 
mäss Art. 102 Abs. 1 EWRA), die einer Übernahme von Rechtsakten 
der EU in das EWRA dienen, im Liechtensteinischen Landesgesetz- 
blatt kundzumachen sind. Der (vollstándige) Wortlaut der EWR- 
Rechtsakte wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht*86, 
Einführung des Wirtschaftsvertragsrechts 
Die Einführung des Wirtschaftsvertragsrechts ist sowohl in den Wirt- 
schaftsvertrágen als auch im Landesrecht angelegt. Unter ,Landes- 
recht' sind in diesem Zusammenhang Art. 65 Abs. 1 LV und Art. 67 
Abs. 2 LV, das EGZV, das KmG, das Wirtschaftsvertragsrechts-KmG 
und die Praxis des Staatsgerichtshofes zu verstehen. Keine Rolle spielt 
in diesem Rahmen Art. 8 Abs. 1 und 2 LV. Dies ist die eine Seite. 
Die andere Seite ist der Umstand, dass sich, durch die Praxis 
des Staatsgerichtshofes in StGH 1981/18, in StGH 1988/22 und 
1989/1 und in StGH 1993/4 angestossen, in der zweiten Hälfte der 
neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine Situation einge- 
stellt hat, unter deren Einfluss Theorie und Praxis der Einführung 
584 Regierung (BuA Nr. 46/1996) S. 187. 
585 Regierung (BuA Nr. 46/1996) S. 187. 
586 Art. 67 Abs. 3 LV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EWR-KmG. 
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