Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

recht.101Dem verfassungsbezogenen Verfahrensrecht kommt m.a.W. eine «kompetenzrechtliche Grenzfunktion» zu.102Diese Aufgabe wird gefährdet, ver steht man das Verfassungsprozessrecht einseitig als ein «emanzipiertes» Prozessrecht, dessen Struktur sich – mit Hilfe der Inter - pre ta tionsarbeit des Verfassungsgerichts – «der Offenheit der Verfassung zu öffnen» 
habe.10337 
Verfassungsrechtsprechung und Verfassungsprozessrecht 101Dazu schon Eckart Klein, Verfassungsprozessrecht – Versuch einer Systematik an- hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, AöR 108 (1983), 410 (415). 102Formulierung bei Rinken, in: AKGG, Bd. 2, 2. Aufl. 1989, vor Art. 93 Rn. 125; zur verfahrensrechtlichen Bindung der Verfassungsrechtsprechung vgl. ferner Paul Kirch hof, Verfassungsverständnis, Rechtsprechungsaufgabe und Entlastung des Bun desverfassungsgerichts, in: Harald Bogs (Hrsg.), Urteilsverfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, 1999, S. 71 (76). – Für Österreich Michael Holou - bek, in: Michael Holoubek/Michael Lang, S. 13 (20): Die verfahrensrechtliche Bin - dung des VerfGH wirke «kompetenzbegrenzend» und sichere so die «Einhaltung des Gewaltenteilungsgefüges» mit. 103So aber Peter Häberle, JöR NF 45 (1997), 89 (103).
	        

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