Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

tion hinaus erweitert und verschiedene Formen sog. Appellent scheidun - gen entwickelt. 2. Vor dem Hintergrund der kompetenzabgrenzenden Funktion des Ver fassungsprozessrechts spricht allerdings einiges für eine Position, die für jede Entscheidungsvariante des Staatsgerichtshofs eine gesetzliche Legitimation verlangt. 214Zusammenfassung
	        

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