Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

In seiner Entscheidung vom 3. September 1998 hat der Staatsge - richts hof diesen Ansatz auch auf das verfassungsgerichtliche Verfahren ausgedehnt.932Der Staatsgerichtshof weist in dieser Entscheidung darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Verfahrenshilfe auf entsprechenden Antrag vom Staatsgerichtshof unabhängig von der Ge währung der Verfahrenshilfe in vorangegangenen Verfahren «erneut und spezifisch für das Staatsgerichtshofverfahren» zu prüfen seien. Das gelte insbesondere für die Voraussetzung, dass die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos sei; hier seien andere Massstäbe anzusetzen als in vor- angegangenen Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren. «Die Rechts ver - fol gung vor dem Staatsgerichtshof wird sich in Anbetracht von dessen auf Verfassungsverletzungen beschränkter Prüfungskompetenz nicht selten von vornherein als aussichtslos erweisen, auch wenn dies für den ordentlichen Rechtsweg noch keineswegs gegolten haben muss».933 204Kosten 
und Verfahrenshilfe 932StGH 1998/29 – Urteil vom 3. September 1998, LES 1999, 276 (279). 933StGH 1998/29, aaO; ebenso etwa StGH 1998/11 – Urteil vom 4. September 1998, LES 1999, 209 (212f.); StGH 2000/77 – (noch) nicht veröffentlichte Entscheidung vom 17. September 2001, S. 14.
	        

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