Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

II.Das Institut der Verfassungsbeschwerde im deutsch-sprachigen Raum – eine dogmengeschichtliche und systematische Skizze Die Idee der Grundrechtsbeschwerde wurzelt im deutschsprachigen Rechts raum.6Hier ist sie – dies gilt jedenfalls für die Schweiz, Deutsch - land und auch das Fürstentum Liechtenstein – das «Rückgrat der … Ver fassungsgerichtsbarkeit».7Ihr Siegeszug durch die Rechtsord nun gen vor allem Europas scheint unaufhaltsam;8ihre Anfänge und die Etablie - rung in den einzelnen Rechtssystemen dagegen waren – wie das für die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit insgesamt gilt – aber durchaus um- stritten. 1.Dogmengeschichtliche Entwicklungslinien a)Verfassungsgerichtsbarkeit als «Krönung der Justizorganisation» – Verfassungsbeschwerde als «Krone des Grundrechtsschutzes» aa)Der Grundsatzstreit um die Institutionalisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit 1928 bewegte die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer eine grosse Debatte um «Wesen und Entwicklung der Staatsgerichtsbarkeit».9 Die Tagung wurde beherrscht durch einen deutsch-österreichischen 18Das 
Institut der Verfassungsbeschwerde im deutschsprachigen Raum 6So zu Recht Georg Brunner, Grundrechtsschutz durch Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa, in: FS für Klaus Stern, 1997, S. 1041 (1042). 7So für die Schweiz Andreas Auer, Die schweizerische Verfassungsgerichtsbarkeit, 1984, S. 164. 8Zur Etablierung der Verfassungsgerichtsbarkeit namentlich in den mittel- und ost- europäischen Staaten s. vor allem Georg Brunner, Die neue Verfassungs ge richts bar - keit in Osteuropa, ZaöRV 1993, 819 ff.; Alexander von Brünneck, Ver fassungs ge - richts barkeit in den westlichen Demokratien, 1992; Jochen A. Frowein/Thilo Ma - rauhn (Hrsg.), Grundfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Ost euro - pa, 1998; Georg Brunner/Leszeck Garlicki, Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen, 1999; Georg Brunner/L. Solyom, Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn, 1995; s. jüngst auch Georg Brunner, Der Zugang des einzelnen zur Verfassungs ge richts - bar keit im europäischen Raum, JöR NF 50 (2002), 191 ff. 9Siehe die gleichlautenden Referate von Heinrich Triepel und Hans Kelsen, VVDStRL 5 (1929), 2 ff. und 30 ff.
	        

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