III.Form und Inhalt der Beschwerdebegründung sowie
Frist 1.Form und Inhalt der Beschwerdebegründung a)Form der Verfassungsbeschwerde Die Formerfordernisse, die für eine Verfassungsbeschwerde gelten, sind ver gleichsweise gering. Gem. Art. 20 Abs. 1 StGHG muss der Be - schwer deführer seine Eingabe mindestens in zwei Exemplaren einrei- chen. Art. 23 StGHG sieht vor, dass der Beschwerde die angegriffene Ent scheidung oder Verfügung im Original oder in beglaubigter Ab - schrift beizulegen ist. Allerdings ist aus Sicht des Staatsgerichtshofs das Fehlen des Originals bzw. der Abschrift einer angefochtenen Verfügung jedenfalls dann unschädlich, wenn die Beschwerdeführerin nicht Adres - sa tin der angegriffenen Verfügung war, ihr also auch keine Ausfertigung zugestellt wurde: «Unter diesen Umständen muss die Vorlage einer Ko - pie der angefochtenen Verfügung ohne weiteres genügen, sofern alle an- deren Eintretensvoraussetzungen erfüllt sind.»683 Das Gebot, die genannten Unterlagen beizulegen, setzt voraus, dass es einen Gegenstand gibt, dem etwas beigelegt werden kann, näm- lich eine
schriftliche Beschwerde. Das wird in der Regel ein zusammen- hängendes, mehrseitiges Schriftstück sein. In Frage kommt angesichts der modernen Kommunikationstechniken auch die Übermittlung der Beschwerde (und der nötigen Anlagen) durch Telefax.684 Die Beschwerde muss in der deutschen Staats- und Amtssprache (Art. 6 LV) verfasst sein.685Sprachbezogene Mängel der Beschwerde - schrift sind unbeachtlich, sofern sich aus der Beschwerde noch Infor ma - tio nen gewinnen lassen, die eine Prüfung der Zulässigkeit der Ver fas - sungs beschwerde, namentlich der Legitimationsvoraussetzungen, ermög lichen. 156
683StGH 1998/61 – Urteil vom 3. Mai 1999, LES 2001, 126 (129). 684Ernst Benda/Eckart Klein, Verfassungsprozessrecht, Rn. 620. 685Vgl. für die Schweiz Walter Kälin, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, S. 360.