Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

III.Form und Inhalt der Beschwerdebegründung sowie 
Frist 1.Form und Inhalt der Beschwerdebegründung a)Form der Verfassungsbeschwerde Die Formerfordernisse, die für eine Verfassungsbeschwerde gelten, sind ver gleichsweise gering. Gem. Art. 20 Abs. 1 StGHG muss der Be - schwer deführer seine Eingabe mindestens in zwei Exemplaren einrei- chen. Art. 23 StGHG sieht vor, dass der Beschwerde die angegriffene Ent scheidung oder Verfügung im Original oder in beglaubigter Ab - schrift beizulegen ist. Allerdings ist aus Sicht des Staatsgerichtshofs das Fehlen des Originals bzw. der Abschrift einer angefochtenen Verfügung jedenfalls dann unschädlich, wenn die Beschwerdeführerin nicht Adres - sa tin der angegriffenen Verfügung war, ihr also auch keine Ausfertigung zugestellt wurde: «Unter diesen Umständen muss die Vorlage einer Ko - pie der angefochtenen Verfügung ohne weiteres genügen, sofern alle an- deren Eintretensvoraussetzungen erfüllt sind.»683 Das Gebot, die genannten Unterlagen beizulegen, setzt voraus, dass es einen Gegenstand gibt, dem etwas beigelegt werden kann, näm- lich eine 
schriftliche Beschwerde. Das wird in der Regel ein zusammen- hängendes, mehrseitiges Schriftstück sein. In Frage kommt angesichts der modernen Kommunikationstechniken auch die Übermittlung der Beschwerde (und der nötigen Anlagen) durch Telefax.684 Die Beschwerde muss in der deutschen Staats- und Amtssprache (Art. 6 LV) verfasst sein.685Sprachbezogene Mängel der Beschwerde - schrift sind unbeachtlich, sofern sich aus der Beschwerde noch Infor ma - tio nen gewinnen lassen, die eine Prüfung der Zulässigkeit der Ver fas - sungs beschwerde, namentlich der Legitimationsvoraussetzungen, ermög lichen. 156 
683StGH 1998/61 – Urteil vom 3. Mai 1999, LES 2001, 126 (129). 684Ernst Benda/Eckart Klein, Verfassungsprozessrecht, Rn. 620. 685Vgl. für die Schweiz Walter Kälin, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, S. 360.
	        

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