Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

Damit lässt sich festhalten, dass auch unmittelbar in den Grundrechts be - reich hineinwirkende Akte des Landesfürsten der verfassungsgericht - lichen Kontrolle unterliegen und von den Betroffenen mit Hilfe der Ver - fas sungsbeschwerde zurückgewiesen werden 
können. g)Sonderkonstellationen: «Auslandsbeteiligung» und ausländische Hoheitsgewalt Abschliessende Überlegungen zum tauglichen Anfechtungsobjekt der Ver fassungsbeschwerde sollen Sonderkonstellationen gewidmet sein, in denen es – untechnisch gesprochen – um die Einbeziehung ausländischer Hoheitsgewalt in das Kontrollregime geht. Insoweit lassen sich zwei Fragestellungen unterscheiden: –Einmal geht es um die Frage, ob und inwieweit Staatsverträge der ver fassungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen sind.669 –Zum zweiten ist die Begrenzung der angreifbaren Hoheitsgewalt auf die inländische liechtensteinische Hoheitsgewalt zu themati - sieren.670 aa)Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Staatsverträge Staatsverträge sind nach Auffassung des Staatsgerichtshofs aufgrund der der zeitigen Rechts- und Verfassungslage inhaltlich seiner Kontroll kom - pe tenz entzogen;671eine gewisse Kontrolle findet insofern statt, als das Gericht die ordnungsgemässe Kundmachung der Staatsverträge über- prüft.672Die aufgrund der verweigerten Sanktion seitens des Fürsten 152Zulässigkeitsvoraussetzungen 
im Verfassungsbeschwerdeverfahren 669Dazu im Folgenden aa). 670Dazu im Folgenden bb). 671StGH 1996/28, 1996/32, 1996/37, 1996/46 – Urteil vom 21.2.1997, LES 1998, 57 (59); StGH 1993/4 – Urteil vom 30.10.1995, LES 1996, 41 (46) jeweils im Rahmen abstrakter Normenkontrollen nach Art. 28 Abs. 2 LV. 672Vgl. StGH 1988/22 u. 1989/1 – Urteil vom 2.11.1989, LES 1990, 1 (4 ff.). In der Sache ging es um die verfassungsmässig gebotene Kundmachung ausländischer Rechts vorschriften in Liechtenstein und zwar namentlich des Zoll an schluss ver tra - ges mit der Schweiz.
	        

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