Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

e)Hoheitsakte des Landtages aa)Die normative Ausgangssituation Das liechtensteinische Verfassungsprozessrecht kennt keine unmittel - bare Gesetzesverfassungsbeschwerde oder – umfassender formuliert – Rechts satzverfassungsbeschwerde.628 In StGH 1982/26 hat der Staatsgerichtshof insoweit knapp beschie- den: «Die Frage der Prüfung der Verfassungsmässigkeit (zu ergänzen: eines Gesetzes) kann durch ein Gericht dem Staatsgerichtshof unterbrei- tet werden (Art. 28 Abs. 2 StGHG) oder das Begehren, das Ge setz als verfassungswidrig ganz oder teilweise aufzuheben, kann von der Re gie - rung oder einer Gemeindevertretung gestellt werden (Art. 24 Abs. 1 StGHG). Jeden anderen Antragsteller schliesst das Staatsgerichts hofs - gesetz aus».629Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1963 heisst es: «Einer Privatperson steht dieses Recht (sc. einen Antrag zur Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen zu stellen) nicht zu».630 Allerdings besteht die Möglichkeit einer gleichsam indirekten Rechts satzverfassungsbeschwerde, wenn der Beschwerdeführer im Rah - men eines anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens geltend machen kann, die materielle Verhandlung der Streitsache mache die An wen dung der betreffenden Gesetzes- oder Verordnungsnorm notwendig. In die- 141 
Beschwerdegegenstand/Anfechtungsobjekt 628Anders ist die Rechtslage in Deutschland,wo allerdings der Rechtssatzverfassungs - be schwerde gegenüber der Urteilsverfassungsbeschwerde quantitativ nur eine ge- ringe Rolle zukommt. Die Selektion der Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgt in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts durch das Erfordernis der Unmit - tel barkeit der Grundrechtsbetroffenheit durch die Norm selbst; vgl. hierzu aus jüngs ter Zeit etwa knapp zusammenfassend Christoph Gusy, Die Verfassungs be - schwer de, in: Peter Badura/Horst Dreier (Hrsg.), Festschrift 50 Jahre Bundesverfas - sungs gericht, 1. Band, 2001, S. 641 (657 ff.). – Eingehend zur Gesetzesverfassungs - be schwerde: Markus van den Hövel, Zulässigkeits- und Zulassungsprobleme der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, 1990. Zu den Individualanträgen auf Prüfung der Gesetzeskonformität von Verord nun - gen bzw. der Verfassungskonformität von Gesetzen gemäss Art. 139 Abs. 1 Satz 3 und Art. 140 Abs. 1 Satz 4 B-VG siehe etwa Walter Berka, Grundrechte, Rn. 304 ff.; Heinz Mayer, B-VG, Art. 139 B-VG Anm. III.2 (S. 387 ff.) und Art. 140 Anm. B-VG Anm. III.2 (S. 398); eingehend zur diesbezüglichen Judikatur Martin Hiesel, Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Zulässigkeit von Individual - anträgen, ÖJZ 1998, 841 ff. 629So StGH 1982/26 – Beschluss vom 1. Juli 1982, LES 1983, 73. 630StGH 1963/3 – Entscheidung vom 17. Oktober 1963, ELG 1962–1966, 209 (210).
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.