Generell gilt, dass im Fürstentum Liechtenstein tätige Gesellschaften zudem
die Bestimmungen über die Mehrwertsteuer sowie die Sozialabgaben zu be-
achten haben. Da es nicht das Ziel dieser Arbeit ist, die genaue Berechnung
und Abwicklung der verschiedenen Steuerarten aufzuzeigen, sei an dieser
Stelle auf die entsprechende Gesetzes- bzw. Fachliteratur verwiesen.