Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Identität

Beurteilung entwickelt werden. Dabei kann in einem ersten Schritt auf die Indikatorenliste der UNO verwiesen werden, die auf unsere Verhält - nisse anzupassen und in manchen Fällen zu konkretisieren ist. Welche Einflussmöglichkeiten und ordnungspolitischen Instru - men tarien haben Landtag und Regierung, um eine stabile wirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel der Nachhaltigkeit zu erreichen? Drei wirt- schaftspolitische Ansätze stehen im Vordergrund: Eine Politik, die be- wusst nicht eingreift, eine Politik der gesamtwirtschaftlichen Stabilisie - rung oder drittens eine Politik der sektorialen Eingriffe. Alle drei wirt- schaftspolitischen Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile. In der Praxis kommen sie nur selten in reiner Form vor. Zu bedenken sind auch die Vorschriften des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der WTO. Der Rahmen der innerstaatlichen autonomen Mög lich - keiten, die Wirtschaftsentwicklung zu steuern, ist sehr eng. Mit der Aufhebung der Bewilligungspflicht für EWR-Grenzgänger im Jahr 1998 hat sich der Arbeitsmarkt für liechtensteinische Unterneh - men geöffnet. Eine starke Zunahme der Arbeitsplätze in den vergange- nen Jahren dank günstiger Rahmenbedingungen war die Folge. Es wird in Zukunft zu überlegen sein, welche staatlichen Einwirkungs mög lich - kei ten eine stabile und nicht überhitzte Wirtschaftsentwicklung gewähr- leisten können. Dabei ist die Regierung von der Beibehaltung einer libe- ralen Wirtschaftsordnung überzeugt, einer Wirtschaftsordnung, die den Unternehmerspielraum möglichst offen und die Belastungen der Unter - neh men in Gewerbe, Industrie und Finanzdienstleistungsbereich in Gren zen hält. Die europäische Integration mit den vier Freiheiten, der Frei zü gig - keit im Personenverkehr, im Kapital-, Waren- und Dienstleistungs ver - kehr ist auf dem Gebot der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs auf- gebaut. Der funktionierende Wettbewerb ist für einen Staat, dessen Wirtschaft von den Aussenbeziehungen lebt, von grösster Wichtigkeit. Liechtenstein kann seine Interessen nicht mit machtpolitischen Instru - men tarien durchsetzen. Es ist auf verlässliche rechtliche Rahmenbedin - gun gen, die die Gleichbehandlung aller auf dem Markt auftretenden Unternehmen garantieren, angewiesen. Die liechtensteinische Wirtschaft vermag sich im Wettbewerb zu behaupten. Das hat sie immer wieder be- wiesen. Die Fragen, die sich im kleinen Staat stellen, sind vielmehr die Sinnhaftigkeit des Verwaltungsaufwandes bei der Durchsetzung dieses Wettbewerbsprinzips auf lokaler Ebene. Gerade die Umsetzung des 46Otmar Hasler
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.