Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Identität

bankmäander, das Vielen – in seiner Absonderung – ein kleines Exil be- deutet. Schauen wir uns die hydrographische Karte des Rheintals an, dann sehen wir, dass die Grundwasserströme durch die ganze Talschaft mäan drie - ren. Ein Prozess, der in der mäanderförmigen Aufschüttung der Kies - bänke sichtbar wird. Nur an der Oberfläche lässt sich der Rhein lenken und in ein Prokrustesbett zwängen 
... Wem gehört der Rhein? Der Rhein gehört nicht denjenigen, die uns Strom verkaufen wollen, son dern ist als Naturerbe Allgemeingut. Der Rhein ist nicht eine x-be- liebige, vernachlässigbare Grösse dieser Landschaft, sondern deren 
pri- ma causa:Wirkstrom, prägende und formende Kraft, der zentrale Strom Tals. Der Rhein bleibt als Schriftspur in die Landschaft eingeschrieben. Die Bürger dieses Tals haben ein Anrecht auf ein möglichst authenti- sches und unversehrtes Gesicht der Landschaft, weil dieses Bild un - mittelbar sein Befinden 
beeinflusst. Unter Beeinflussung wird hier die Ver ge genwärtigung von morphologischer Erinnerung verstanden. Der Dich ter Hermann Hiltbrunner hat 1946 die Gebirgs- und Fluss land - schaft Liechtensteins in grosszügiger 
Übersicht– beinah als von Men - schen und von Geschichte ausgeklammerten Raum – in anschaulicher Sprache nachvollzogen. – Der Rhein ist die 
landschaftlicheFigur einer Identität des Tals. Habeas Rhenum – das Recht auf einen unveräusserlichen Rhein §1:Panta rhei(n): Der Rhein gehört zum unveräusserlichen Naturerbe §2:Die Fliesswasserqualität des Rheins wird in einer Charta verankert §3:Alle naturbelassenen Ufer des Rheins stehen unter Naturschutz §4:Die Rheindomänen werden auf nachhaltige Weise revitalisiert §5:Ein Contrat fluvial der rheinangrenzenden Staaten regelt die Rechte §6:Der Rheindamm wird bedingungslos autofreie Zone §7:Strassenvorhaben in Rheinnähe unterstehen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVP)119 
Rhein und Identität
	        

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