Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1993
Im Dezember 1986 hatte sich die Landesbank erstmals für pri-
vate Anleger durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen von
insgesamt nominal 20 Millionen Schweizer Franken geöffnet. Am
4. Januar 1993 wurde die Liechtensteinische Landesbank in eine
Aktiengesellschaft umgewandelt. Vor diesem historischen Datum
war die Landesbank eine selbständige Anstalt des öffentlichen
Rechts.
Dank der Umwandlung der Landesbank in eine Aktiengesell-
schaft können neben der Mehrheitsbeteiligung des Staates auch
private Kapitalanleger als Aktionäre an der LLB partizipieren,
Das Land Liechtenstein ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ka-
pital- und stimmenmässig mindestens 51 Prozent der Aktien zu
halten. Gemäss Art. 5 des Landesbank-Gesetzes haftet das
Land Liechtenstein für die Sparguthaben und die Kassenobliga-
tionen der Landesbank, soweit ihre Mittel nicht ausreichen.
Voraussetzung für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
war das «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank», das
vom Landtag am 21. Oktober 1992 verabschiedet wurde und am
4. Januar 1993 in Kraft trat (LGBI 1992/109).
Das neue Landesbank-Gesetz wurde als Rahmengesetz ausge-
staltet. Weitere Bestimmungen für die Landesbank enthalten die
Statuten, welche von der Generalversammlung der Aktionäre er-
jJassen werden. Das Landesbank-Gesetz enthält das Grundge-
rüst der Liechtensteinischen Landesbank AG und legt jene Be-
stimmungen fest, die nur vom Gesetzgeber erlassen werden
können (z.B. Staatsaarantie).
Nach der Umwandlung ergab sich bis 1998 die folgende Kon-
steilation des Aktienkapitals: Das Aktienkapital der Landesbank
von 190 Millionen Schweizer Franken ist eingeteilt in 3,8 Millio-
nen Inhaberaktien a 50 Schweizer Franken nominal. Die Inhaber-
aktien sind an der SWX (Swiss Exchange) kotiert. 3,2 Millionen
Aktien werden vom Hauptaktionär, dem Land Liechtenstein, ge-
halten.