Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

4.2.1.Stille Teilhaber der EU? Die Zollgrenzen einiger EU-Mitgliedstaaten stimmen nicht mit den Gren zen ihrer politischen Souveränität überein. 1968 definierte der Rat das Zollgebiet der Gmeinschaft in der Verordnung 1496/68 und er- wähnte erstmals Monaco und San Marino.235In der Vergangenheit wur- de – fälschlicherweise – oft davon ausgegangen, dass die Mikrostaaten sowieso zum gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet gehörten. Gemäss Artikel 299(4) EGV findet der Vertrag auch «auf die europäischen Hoheits gebiete Anwendung, deren auswärtige Beziehungen ein Mit - glied staat wahrnimmt». Aufgrund dieser Bestimmung wurden jahrelang auch diejenigen Mikrostaaten zum Hoheitsgebiet der Gemeinschaft ge- zählt, welche enge Beziehungen mit einem EU-Mitgliedstaat unterhiel- ten. Art. 299(4) EGV wurde in der Rechtswissenschaft bis weit in die 1970er Jahre auf Monaco, San Marino und Andorra angewandt, auch wenn es sich völkerrechtlich um Drittstaaten handelte.236In der Politik dauerte der Erkenntnisprozess, dass diese Mikrostaaten souveräne Staa - ten237ausserhalb der Gemeinschaft sind, noch etwas länger. Dies zeigen verschiedene Anfragen von Europaabgeordneten an die Kom mis sion und an den Rat.238 Die Frankreich und Italien aufgrund bilateraler Abkommen zuste- henden Kompetenzen im Bereich der Aussenbeziehungen sollten ledig- lich sicherstellen, dass die Mikrostaaten keine völkerrechtlichen Ver - pflich tungen eingehen, die französischen bzw. italienischen Interessen zuwiderlaufen. Kein europäischer Mikrostaat hat seine gesamte Aussen - politik auf einen Dritten übertragen. Ihre Einbeziehung in das EU-Zoll - ge biet erklärt sich nicht durch Art. 299(4) EGV, sondern vielmehr durch Art. 307 EGV, welcher die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten aus vorgemeinschaftlichen Übereinkünften unberührt lässt. Das Europäische Parlament vertrat 1989 die Auffassung, dass die vom EU-Hoheitsgebiet umgebenen Mikrostaaten Andorra, Monaco und San Marino in geeigneter Weise am Binnenmarkt teilnehmen kön- 98Flexible 
Integration 235Rat der Europäischen Gemeinschaften 1968. Vgl. den späteren Zollkodex Rat der Europäischen Gemeinschaften 1992a und Rat der Europäischen Union 1996b. 236Stapper 1999, 24–25, 79-84. 237Zur Frage der Souveränität siehe u.a. von Wedel 1972, 308–311; Darsow 1984. 238Europäisches Parlament 1978, 1981a, 1981b, 1986 und 1991.
	        

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