Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

keit zu demonstrieren. Nach einer ausführlichen Prüfung der verschie- denen Bereiche des 
Acquis(«Screening»), wie beispielsweise freier Güterverkehr, Landwirtschaft oder Umwelt, wurden mit den Bewerber - län dern für jedes der insgesamt 31 Kapitel Verhandlungen eröffnet.222 Von den vier Freiheiten des Binnenmarktes werfen insbesondere die Migra tionsfrage und gewisse sensible Wirtschaftssektoren (z.B. Land - wirt schaft, Stahl- und Textilindustrie) in den alten EU-Ländern Probleme auf. Während die Union gegenüber den EFTA-Staaten stets auf einer vollen Liberalisierung des Personenverkehrs bestand, sind ge- genüber Osteuropa von den EU-Anrainerstaaten als auch von der Kom - mission Forderungen nach siebenjährigen Übergangsfristen laut gewor- den.223Umgekehrt fordern einzelne Kandidatenländer lange Übergangs- lösungen für den Grunderwerb durch Ausländer.224«Die Schwächen beider Seiten – die unvollkommenen Systemreformen der EU und die man gelhafte Beitrittsreife der Kandidaten – wird die Tendenz zu langen Über gangszeiten eher verstärken.»225Folglich sind auch flexible Über- gangsregelungen denkbar, bei der Freizügigkeit etwa eine Verkürzung der Fristen durch einzelne Länder oder berufsbezogene Ausnahmen. Der Ministerrat hielt im Dezember 2000 dazu fest:226 In Bezug auf die von den Beitrittsländern beantragten Übergangs- zeiten, die sich in einigen Fällen als notwendig erweisen könnten, 95 
Flexibilität der EU gegenüber Drittstaaten 222Zum Stand der Verhandlungen siehe europa.eu.int/comm/enlargement. 223Süddeutsche Zeitung 2000e und 2001a. Der Kommissionvorschlag, der ausser für Malta und Zypern für alle Beitrittskandidaten gilt, sieht für die Arbeit neh mer frei - zügig keit eine allgemeine Frist von fünf Jahren vor, die von einzelnen Mitgliedstaaten gegebenenfalls um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Eine Überprüfung findet spätestens nach zwei Jahren statt. Zur rechtlichen Problematik siehe Becker 1999. Bereits bei den Süderweiterungen der Gemeinschaft um Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) wurden siebenjährige Übergangsfristen für die Per so - ne nfreizügigkeit und noch längere Perioden für den spanischen und portugiesischen Obst- und Gemüsesektor und die spanische Fischwirtschaft vereinbart. Vgl. Sohier 1985, 598–606, und Granell 1986, 97-99. 224Polen beispielsweise hat vorerst eine Frist von achtzehn Jahren verlangt, während der Ausländer für den Kauf landwirtschaftlichen Bodens eine besondere Erlaubnis der polnischen Behörden benötigen sollen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 2001. 225Lippert 2000, 159. 226Rat der Europäischen Union (2000). Der Rat merkte an, dass die Kommission bis Ende 2000 über 170 Anträge auf Übergangsmassnahmen seitens der Beitrittsländer ver zeichnet hat, und zudem über 340 solcher Anträge allein für den Bereich der Land wirtschaft.
	        

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