Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

wäh rung erhalten. Mangels innenpolitischer Unterstützung wurde die ursprüngliche Beitrittsabsicht Schwedens jedoch vorerst auf Eis ge- legt.171Die sozialdemokratische Regierung hat noch keinen Ter min für ein Referendum genannt, obwohl sich ihre Partei für eine Volks abstim - mung aussprach.172 In den beiden intergouvernementalen Säulen der Europäischen Union wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Bestimmungen des Maastrichter Vertrags einer engeren Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen (Art. 17(4) und 40 EUV). Ein Mitgliedstaat kann den Rat auch um eine Sonderlösung an- suchen, falls sich bei der Durchführung einer gemeinsamen GASP- Aktion grössere Schwierigkeiten ergeben (Art. 14(7) EUV). Im Rahmen der Westeuropäischen Union haben kleinere Gruppen von EU-Staaten in den 1990er Jahren gemeinsame Truppenverbände gebildet (z.B. Euro - corps, Eurofor, Euromarfor). Der Maastrichter Vertrag hat die WEU zu einem «integralen Bestandteil» der Entwicklung der Euro päischen Union erklärt, welcher als Verteidigungskomponente der EU und als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO entwickelt werden soll. Dazu gehört die schrittweise Festlegung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die später auf Beschluss des Europäischen Rats zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann. Die ESVP ist ein Teil der GASP und umfasst sämtliche Fragen, wel- che die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampf ein - sätze einschliesslich friedensschaffender Massnahmen gehören. Die kol- lektive Verteidigung Europas bleibt zwar Aufgabe der NATO, aber die EU soll in der nichtmilitärischen und militärischen Krisenbewältigung ab 2003 eine eigenständige Handlungsfähigkeit erhalten. Trotz der Über tragung der wichtigsten Funktionen der militärischen Organisation der WEU auf die Europäische Union, bleibt die WEU als politische Organisation weiter bestehen, weil die Beistandspflicht ihrer Mitglieder über die Regelung im NATO-Vertrag hinausgeht und mit Rücksicht auf die neutralen Staaten nicht in die EU übernommen wird. Ausser Däne - mark sind mittlerweile alle der NATO angehörenden EU-Mitglieder der 72Flexible 
Integration 171Neue Zürcher Zeitung 1997. 172Financial Times Deutschland 2000a.
	        

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