Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

kerrechtlichen Sonderstatus der Inselgruppe.161Allerdings dürfen die Anforderungen nicht weiter verschärft werden und müssen nicht-diskri- minierend angewendet werden (d.h. finnische und andere EU-Staats - angehörige müssen gleich behandelt werden). Die Inseln, welche in das finnische Steuersystem integriert sind, wurden mit Rücksicht auf das wirtschaftlich bedeutsame Duty-free Geschäft auf den Fährverbindun - gen auch von der Harmonisierung der indirekten Steuern ausgenommen. Allerdings darf Finnland (im Unterschied zu Grossbri tanniens Inseln mit Sonderstellung) von den der EU zustehenden Mehr wert steuerein nah - men im Hinblick auf die Ålandinseln keine Abzüge machen. Grotesker - weise führt diese Regelung dazu, dass auch im åländisch-finnischen Han - del die entsprechenden Grenzformalitäten zu beachten sind. Die Einführung des Euro erstreckt sich auf alle zur Gemeinschaft gehörenden Gebiete, also auch auf die französischen «Départements dOutre-Mer», die Azoren, Madeira, Ceuta, Melilla und die Kanarischen Inseln. Ein Mitgliedstaat kann nicht einseitig das Eurogebiet erweitern, etwa auf aussereuropäische Territorien, die nicht zur Gemeinschaft gehören. Die währungspolitischen Befugnisse der teilnehmenden Mit - glied staaten sind auf das Europäische System der Zentralbanken überge- gangen, während die Verantwortung für die Finanz- und Wirtschafts - politik in nationaler Kompetenz verbleibt. Frankreich wurde Ende 1998 mit Bezug auf seine «Collectivités territoriales» St.-Pierre-et-Miquelon und Mayotte, welche bisher den französischen Franc verwendeten, mit- tels einer Ratsentscheidung in die Lage versetzt, dort den Euro einzu- führen.162Im Gegensatz dazu hat sich Frankreich vertraglich vorbehal- ten, in den «Territoires dOutre-Mer» weiterhin Geldzeichen nach in- nerstaatlichen Vorschriften auszugeben. Die Niederländischen Antillen und Aruba besitzen eigene Währungen ohne förmliche Abkommen mit den Niederlanden, weshalb sich hier kein Handlungsbedarf ergab. Insgesamt lässt sich bei den autonomen Territorien in der Union feststellen, dass keine Regelung der anderen gleicht. Gibraltar und die Ålandinseln gehören zwar zur Gemeinschaft, sind aber von einigen Ver - trags bestimmungen ausgenommen. Die Kanalinseln und die Isle of Man sind grundsätzlich ausserhalb der EU, nehmen aber an einigen wichtigen 69 
Flexibilität der EU gegenüber Mitgliedstaaten 161Vgl. Stapper 1999, 154–172. 162Krauskopf/Steven 1999, 651; Hafke 2000, 29–33.
	        

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