Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

früher oder später folgen werden. Eine Differenzierung nach Mit glie - dern beinhaltet eine mehr oder weniger dauerhafte Unterscheidung des Integrationsgrades zwischen Mitgliedstaaten. Eine Aufgliederung nach Politikbereichen schliesslich bedeutet, dass Mitgliedstaaten über einen minimalen Kernbereich hinaus ihre Teilnahme in verschiedenen Politik - be reichen auswählen können. Das Ausmass flexibler Integration ist dem nach bei einer nach Politikbereichen erfolgten Abstufung grösser als bei einer temporären. Insbesondere der 
à la carte-Ansatz lässt mehr Wahlfreiheit zu als etwa eine 
Avantgardeoder ein Kerneuropa. Offensichtlich überlappen sich die einzelnen Konzepte teilweise und sind nicht immer klar abgrenzbar. Sie wurden in der Literatur in ei- nigen Fällen auch unterschiedlich verwendet. Stubb argumentiert, dass ein Europa mehrerer Geschwindigkeiten 
(multi-speed Europe)eher auf supranationale Integration und ein 
Europaà la carteauf intergouverne- mentale Integration ausgerichtet sei, während die variable Geometrie da- zwischen liege.138Ausserdem würde variable Geometrie – im Gegensatz zu 
multi-speed– vornehmlich ausserhalb des 
Acquis communautaire139 und – im Gegensatz zu 
à la carte– oft auch ausserhalb der Ent schei - dungs strukturen der Union stattfinden. Die Motive einer Flexibilisie - rung können ferner auf eine strukturelle Integrationsunfähigkeit man- cher Mitglieder bzw. Beitrittskandidaten oder auf deren Integrations un - willig keit zurückgehen. Während beispielsweise eine flexible Integration mit verschiedenen Geschwindigkeiten durch eine unterschiedliche Integrationsfähigkeit verursacht wird, beruht ein Europa 
à la cartenor- malerweise auf dem fehlendem Willen zur vollen Mitwirkung. Bei varia- bler Geometrie dürften beide Faktoren eine Rolle spielen. In der Praxis haben sich verschiedene Ansätze zunehmender Flexi - bilisierung in mehreren Etappen entfaltet. 60Flexible 
Integration 138Stubb 1996, 288. Für eine Diskussion dieser drei Konzepte siehe auch Tuytschaever 1999, 136–217. Freiburghaus (2000, Kap. 4 und 7) unterscheidet zwischen «ver- schiedenen Geschwindigkeiten», «Kerneuropa» und «Pflicht und Kür» (d.h. neben einem für alle Staaten verbindlichen Bereich besteht bei einigen Politikfeldern die Möglichkeit zu wählen). 139Der Acquis communautaireoder Besitzstand umfasst die Gemeinschafts- und Unionsverträge, das Sekundärrecht, die Rechtsprechung, die Verpflichtungen aus der zweiten und dritten Säule der Union, die Beitrittsakten und die internationalen Ver - träge der EU.
	        

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