Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Teil II Flexible Integration 3. Flexibilität der EU gegenüber Mitgliedstaaten Der Kerngehalt flexibler Integration liegt in der diversifizierenden Ab - stu fung von Rechten und Pflichten unter den EU-Mitgliedstaaten (inter- ne Flexibilität) oder unter den Vertragspartnern der Europäischen Union (externe Flexibilität).119Dieses Kapitel untersucht die Flexibilität der Euro päischen Union gegenüber ihren Mitgliedstaaten, während Ka pi - tel 4 die Differenzierung gegenüber europäischen Drittstaaten behandelt. Im nachfolgenden Abschnitt wird vorerst die Debatte über ver schie dene abstrakte Konzepte flexibler Integration dargestellt. Abschnitt 3.2 erör- tert anschliessend die Flexibilisierung wie sie sich in der EU tatsächlich entwickelt 
hat. 3.1 Typologie der Flexibilitätskonzepte Eine Flexibilisierung des europäischen Integrationsprozesses bietet mehr Raum für künftige Veränderungen sowohl in den Komponenten als auch in der Mitgliedschaft eines Regimes. Sie stellt einen Prinzipien - wan del dar, welcher zusätzliche Optionen in der Integrationspolitik er- schliesst und einem Land eventuell eine besser abgestimmte Mischung 54 
119Von flexibler Integration in diesem Sinne sind die flexiblen Instrumente zu unter- scheiden, die nicht zwischen Staaten differenzieren. Schon in den Römer Verträgen wurden beispielsweise Übergangsfristen zur Verwirklichung der Zollunion zwischen den sechs Gründerstaaten festgelegt. Solche Anpassungsfristen wurden auch in allen Erweiterungsrunden in den Beitrittsakten eingesetzt. Zusätzlich bestehen auch heu- te noch Derogationsmöglichkeiten in Bezug auf temporäre Schutzmassnahmen (z.B. Art. 15, 30 und 134 EGV). Für einen Überblick über flexible Lösungen im Gemein - schafts recht siehe Ehlermann 1996, 30–39, und Ehlermann 1984, 1274–1293.
	        

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