Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

metrisch ausgestaltet sein; es könnte sich aber auch an weniger dynami- schen bilateralen (Assoziations)abkommen orientieren. Eine pragmati- sche Lösung wäre wohl irgendwo zwischen den sektoriellen Abkommen der Schweiz mit der EU und dem EWR-Abkommen anzusiedeln. Für Island stellte sich die Frage eines «bilateralen EWR» übrigens bereits 1994 als Liechtenstein noch nicht EWR-Mitglied war und Nor - we gen, Schweden, Finnland und Österreich bei erfolgreichen Referen - den über den EU-Beitritt die EFTA zu verlassen drohten. Damals wur- den erstmals Forderungen nach einem isländischen Beitrittsgesuch laut, insbesondere von Seiten der sozialdemokratischen Partei. Die Mehrheit der Parteien bevorzugte jedoch ein bilaterales Abkommen mit der EU, sofern der institutionelle Rahmen hätte angepasst werden können.526 Auch die liechtensteinische Regierung möchte im Falle einer Auflösung des EWR die Teilnahme am Binnenmarkt 
bewahren.527 6.9 Liechtenstein-EU Bilateralismus, Schweiz in der EU Die bilateralen Optionen Liechtensteins bei einem EU-Beitritt der Schweiz sind zum grossen Teil schon in den vorhergehenden Kapiteln behandelt worden.528Dieser Abschnitt nimmt zusätzlich an, dass der EWR zum Zeitpunkt eines Schweizer EU-Beitritts nicht mehr besteht. Hat Liechtenstein bereits einen bilateralen Vertrag mit der EU müsste nur noch die Zollunionsfrage verhandelt werden; hat das Fürstentum noch keine vertragliche Beziehung zur Union (beispielsweise weil sich der EWR zeitgleich mit dem schweizerischen EU-Betritt auflöst, da die nordischen EFTA-Staaten zusammen mit der Schweiz beitreten), müsste eher eine Lösung auf EWR-Niveau angestrebt werden. Für ein Zollunionsabkommen auf der Grundlage von Art. 133 EGV besitzt die Gemeinschaft die Vertragsschliessungskompetenz, während 210Fallstudie 
Liechtenstein 526News from Iceland 1994a und 1994b. 527Liechtensteiner Vaterland 2000b. 528 Abschnitt 6.4 behandelt die Auflösung des Zollvertrags mit der Schweiz, einen indi- rekten Anschluss an das EU-Zollgebiet durch Beibehaltung des Zollvertrags mit der Schweiz sowie einen direkten Zollanschluss an die Gemeinschaft durch ein Zoll - unions abkommen anstelle des Zollvertrags mit der Schweiz. Abschnitt 6.5 erörtet die Möglichkeit eines parallelen EU-Beitritts, und Abschnitt 6.8 bilaterale Abkommen Liechtensteins mit der EU einschliesslich eines «bilateralisierten» EWR.
	        

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