Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

stal tung müsste jedoch redimensioniert werden.508Die bilateralen Op - tio nen des Fürstentums bei einem EU-Beitritt Norwegens und Islands – und unter Aufrechterhaltung des Zollvertrags – beinhalten entweder einen (dynamischen) «bilateralisierten EWR» oder einen Rück griff auf (statische) bilaterale Abkommen mit der EU analog zur Schweiz.509Eine indirekte Teilnahme Liechtensteins an den bestehenden bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU auf der Grundlage des Zollvertrags wäre sowohl substanziell (fehlende Reziprozität) als auch in sti tutionell (fehlende Mitsprache) nicht zufriedenstellend (vgl. Kap. 6.2). Bevor auf die Frage eines «bilateralisierten EWR» eingegangen wird, soll kurz die Integrationspolitik der beiden nordischen Staaten dar gestellt werden. Norwegens und Islands Integrationspolitik Die norwegische Regierung hat im Dezember 2000 einen umfassenden Integrationsbericht vorgelegt, ohne die Frage eines erneuten EU-Bei - trittsgesuchs anzusprechen. Sie legt grossen Wert darauf, die im EWR- Abkommen bestehenden Einflussmöglichkeiten voll auszuschöpfen, und äussert zudem Bedenken, weil die EU-Staaten zunehmend Fragen ausserhalb der EWR-Materie regeln und die EFTA-Länder mit der Osterweiterung weiter an politischem Gewicht verlieren werden.510 Aus wirtschaftlicher Perspektive ist die norwegische Regierung mit dem Funktionieren des EWR zufrieden. In zwei wichtigen Exportbereichen, dem Petroleumsektor und der Fischindustrie, hat die norwegische Wirt - schaft jedoch Interessen, die über den EWR hinausgehen. Einerseits wünscht sich die Regierung mehr Mitsprache bei der Erarbeitung der für sie sehr bedeutenden Regelungen des europäischen Energiemarkts (ins- besondere Erdgas), andererseits bietet der EWR keinen Freihandel für Fischprodukte. Überdies wird bei einem EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Kandidatenländer der durch Freihandelsabkommen mit 205 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 508Laut Auskunft eines Vertreters des Rechtsdienstes der Kommission würde wohl ein pragmatischer Ansatz bevorzugt, sei es in Form eines «geschmälerten» EWR oder bilateraler Abkommen mit den beiden verbleibenden EFTA/EWR-Staaten. Interview in Brüssel am 20. März 2000. 509Prinzipiell besteht auch hier die Alternative den Zollvertrag mit der Schweiz auf- zulösen und ein Zollunionsabkommen mit der EU einzugehen. 510Norwegen 2000, Kap. 6.
	        

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