Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

gig von der Staatsgrösse oder den Machtgewinn in den Aussen be zie hun - gen (vgl. Kap. 
5.1.2). Fremdbestimmungliegt bei einer Einwirkung fremder Akteure auf die Entscheidungsprozesse eines Staates vor, d.h. wenn die nationale Poli tik durch einen anderen Staat bzw. eine Staatengemeinschaft (mit)bestimmt wird. Bei mangelnder Mitbestimmung stellt die Ein fluss - nah me Aussenstehender auf nationale Entscheidungen eine (mehr oder we niger freiwillige) Einschränkung des Handlungsspielraums dar. Fremd bestimmung ist somit die Kehrseite von Selbst- und Mitbestim - mung. Sie stellt keine immanente, sondern bloss eine potentielle Ge fähr - dung dar und wird in Konfliktsituationen akut. Der folgende Abschnitt bietet eine kurze Übersicht über die poli- tikwissenschaftliche Literatur, auf deren Einsichten der theoretische Bezugsrahmen in Kapitel 2 aufgebaut wird. 1.3 Literaturübersicht Die vorhandenen Studien über die integrationspolitischen Optionen Liechtensteins beschränken sich auf wenige juristische Gutachten aus den Jahren 1991/92.30Es ging damals insbesondere um die Frage, ob und wie Liechtenstein am EWR teilnehmen kann. Die heutige Aus gangs lage ist eine andere. Liechtenstein ist seit Mai 1995 Mitglied des EWR bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Zollunion mit der Schweiz, welche bisher EWR und EU ferngeblieben ist. Eine theoretisch fundierte poli- tikwissenschaftliche Studie, welche auf diesen Fakten aufbaut und die künftigen Integrationszenarien untersucht, fehlt. Der Erklärungsansatz dieser Studie fügt sich in den grösseren Problemkreis der Theorien der Internationalen Bezieungen ein und ruht auf den drei Traditionen der Kleinstaaten-, Integrations- und Regime - for schung. Die nachfolgende Literaturübersicht soll aufzeigen, wo die Stärken und die Schwachstellen der einzelnen Forschungsgebiete liegen und welche Erkenntnisse im Hinblick auf die Fragestellung gewonnen werden können. 20Analytischer 
Rahmen 30Vgl. Baudenbacher 1991; Leibfried 1991; Bruha 1992a und 1992b.
	        

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