Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Die EU müsste in ihren Handelsabkommen mit Drittstaaten künftig Vorkehrungen für die Anerkennung der Gleichstellung der liechtenstei- nischen Ursprungswaren mit den EU-Ursprungswaren treffen bzw. im nachhinein eine entsprechende gemeinsame Erklärung erwirken (vgl. Kap. 4.2).477 Die Schweiz dürfte die Kriterien für den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion problemlos erfüllen. Die Dauer der Übergangsfrist bis zur Teilnahme an der WWU wäre Gegenstand der Beitritts ver hand - lun gen. Für den Währungsvertrag mit Liechtenstein besteht angesichts der Übernahme des Euro durch San Marino, Monaco und den Vatikan ein «Präzedenzfall» für die Vorgehensweise. Der Rat hatte Italien und Frankreich ermächtigt, mit ihren kleinen Nachbarstaaten zu verhandeln und die bilateralen Währungsübereinkommen neu zu gestalten, damit diese den Euro als offizielle Währung verwenden können (vgl. Kap. 4.2). Andorra hat keine eigene oder offizielle Währung und auch keine bila- teralen Währungsabkommen mit Frankreich oder Spanien. Anstelle der bislang hauptsächlich verwendeten Peseta und des französischen Francs tritt dort ab 2002 der Euro. Liechtenstein hat im Gegensatz zu den ge- nannten Kleinststaaten kein eigenes Münzrecht (es dürfen zwar liech- tensteinische Münzen ausgegeben werden, sie gelten jedoch nicht als Zahlungsmittel). Das Fürstentum könnte auch den Währungsvertrag mit der Schweiz lösen und den Euro 
de factoeinführen. Die Union könnte allerdings für die Einführung des Euros von Liechtenstein ein Wäh - rungs abkommen verlangen, da das Land im Gegensatz zu Andorra über eine relativ bedeutende Realwirtschaft verfügt. Seitens der EU besteht wahrscheinlich die Tendenz, mit einem Zollunionsabkommen die schweizerisch-liechtensteinische Zollver - trags materie zu absorbieren bzw. sich an den Abkommen mit San Marino und Andorra zu orientieren. Letztere sehen auf institutioneller Ebene jeweils einen gemischten Ausschuss, der das Abkommen verwal- tet und seine ordnungsgemässe Durchführung überwacht, sowie die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens vor. Demgegenüber sind Assoziationsabkommen, welche auch die Errichtung einer Zollunion vorsehen können (wie z.B. mit Malta, Zypern und der Türkei), «mit ge- 195 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 477Wesentlich besser wäre natürlich eine Beteiligung des Fürstentums als Vertragspartei beim künftigen Abschluss internationaler Abkommen.
	        

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