Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

zelstaatlichen Regelungen tritt.465Eine entsprechende Lösung wurde erst 1991 mit dem Zollanschluss Andorras an die EU gefunden, bei dem das Fürstentum einwilligte, sämtliche handelspolitische Regeln autonom zu übernehmen (d.h. ohne an deren Ausarbeitung beteiligt zu sein oder sich gegenüber Drittstaaten darauf berufen zu können). San Marino und Andorra sind somit über Zollunionsabkommen mit der Ge meinschaft verbunden. Beide Kleinststaaten würden allerdings aufgrund fehlender Mitspracherechte ein Assoziationsabkommen bevorzugen. Ein integrationspolitischer Rückschritt auf die Situation Monacos, welches neben der Vatikanstadt als einziger europäischer Kleinststaat keine direkten Vertragsbeziehungen zur EU unterhält, stellt für Liech - ten stein sowohl unter wirtschaftlichen als auch politischen Aspekten kaum eine wünschbare Option dar, da insbesondere auch mit der Auf lö - sung des EWR gerechnet werden muss. Das Fürstentum hätte keine Mitwirkungsrechte und auch keine Garantie, dass Drittstaaten seinen Expor ten den Status von Gemeinschaftswaren gewähren würden. Der veraltete Zollvertrag von 1923 würde den Bedürfnissen der modernen liechtensteinischen Wirtschaft nicht gerecht.466Es ist zudem fraglich, ob die Europäische Union eine solche Lösung überhaupt zulassen würde, denn Liechtenstein hat im Unterschied zu diesen Kleinststaaten die EWR-Mitgliedschaft und eine beachtliche Industrieproduktion aufzu- weisen, so dass «das Beispiel dieser Länder auf liechtensteinische Ver hält - nisse (...) kaum übertragbar ist».467Ein Vertreter des Rechtsdienstes der Kommission äusserte die Ansicht, dass eine Regelung in der schweizeri- schen Beitrittsakte in Kombination mit einer neuen bilateralen Lösung zwischen der Schweiz und Liechtenstein denkbar wäre, wäh rend eine automatische Einbeziehung Liechtensteins ins EU-Zollgebiet wie im Falle Monacos (und früher San Marinos) wenig wahrscheinlich sei.468 Sofern es zu keiner Neugestaltung des Zollvertrags kommt, bevor die Eidgenossenschaft der EU beitritt, ist die Option eines Einschlusses ins EU-Zollgebiet 
à la Monacofür Liechtenstein nicht verlockend. Die 192Fallstudie 
Liechtenstein 465Europäische Gemeinschaften 1985, 488. 466Theoretisch könnte Liechtenstein den Zollvertrag mit Schweiz auch nach deren EU- Beitritt neu verhandeln. Mehr Mitbestimmung könnte dadurch aber kaum erreicht werden, ohne Kollisionen mit dem Gemeinschaftsrecht zu provozieren. 467Baudenbacher 1991, 144. 468Interview in Brüssel am 20. März 2000.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.