gabe des Zollvertrags würde bedeuten, dass Liechtenstein mehr Eigen - leis tung erbringen muss, ohne dass unbedingt weniger Druck auf den Finanzplatz bestünde. Als zweite Alternative könnte Liechtenstein – ähnlich wie das Für - s ten tum Monaco mit Blick auf Frankreich – auf das Weiterbestehen des Zollvertrags mit der Schweiz vertrauen und keine weiteren Schritte un- ternehmen. «Fall Monaco» Ein Wechsel der Schweiz von der EFTA zur EU muss nicht das Ende des schweizerisch-liechtensteinischen Zollvertrags bedeuten. Grundsätzlich gilt, dass die EU-Verträge die Rechte oder Pflichten von Drittstaaten, welche diese in gutem Glauben mit einem Mitgliedstaat vor dessen EU- Beitritt abschlossen, nicht berühren (vgl. Kap. 5.1.1). Der Gemeinschaft selbst wird keine direkte rechtliche Verpflichtung auferlegt, aber ihre Organe dürfen den neuen Mitgliedstaat nicht daran hindern, seinen Ver - pflich tungen gegenüber dem Drittland nachzukommen. Es kann somit eine Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht der Gemeinschaft ange- nommen werden, auch wenn vorrangig die Mitgliedstaaten die Unver - ein barkeiten zwischen den EU- und bilateralen Verpflichtungen behe- ben müssen, und eine Anpassung und Anbindung seitens der Ge mein - schaft nur als
ultima ratioin Betracht kommt.457 Die bereits vor einem schweizerischen EU-Beitritt bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zwischen der Schweiz und Liechten - stein werden somit nicht berührt, sofern keine Vertragskollisionen vor- liegen. Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Kompatibilitätskonflikte zwischen dem EU-Regime und der Regionalunion gelöst werden. Dafür stehen ihr folgende Möglichkeiten offen: Neuverhandlungen, die recht- lich zulässige Kündigung der Verträge, die gemeinschaftskonforme Aus - le gung der Verträge oder ein gemeinsames Vorgehen aller EU-Mit glied - staaten.458 Im Prinzip sind aus dem bestehenden Zollvertrag keine signifikan- ten Vertragskollisionen zu erwarten, da sich Liechtenstein gegenüber der 189
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 457Voss 1996, 187. 458Lopian 1994, 124.