Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

sten zu erwarten sind.448Der grösste Anpassungsbedarf bestünde wohl in der Agrarpolitik (z.B. staatliche Unterstützung) und Fiskalpolitik (z.B. Amtshilfe, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf mindestens 15 Pro - zent). Zu den Verlierern würden die auf den Heimatmarkt orientierten, geschützten Branchen (wie die Landwirtschaft, Nahrungsmittel- und Ta bak industrie) gehören, zu den Gewinnern die exportorientierten Bran chen (z.B. Chemie-, Textil- und Maschinenindustrie, Elektro tech - nik, Versicherungen). Die staatspolitischen Aspekte des Föderalismus, der Neutralität und direkten Demokratie könnten, wie verschiedene Stu dien zeigen, durchaus EU-kompatibel gestaltet werden.449Die Wirt - schaft stimmt dem Bundesrat grundsätzlich zu, dass die Integration schritt weise vollzogen und mit gezielten Reformen vorbereitet werden soll.450 Liechtensteins Alternativen im Falle eines Schweizer EU-Beitritts bestehen (abgesehen von einem parallelen EU-Beitritt, vgl. Kap. 6.5) er- stens in einer Auflösung des Zollvertrags mit der Schweiz, zweitens in einem indirekten Anschluss an das EU-Zollgebiet durch Beibehaltung des Zollvertrags mit der Schweiz ohne vertragliche Beziehung zur EU451, und drittens in einem direkten Zollanschluss an die Europäische Ge - mein schaft durch einen neuen Vertrag.452Die ersten beiden Optionen eines Alleingangs (mit oder ohne Zollvertrag mit der Schweiz) wurden zu Beginn dieses Kapitels bereits als nicht erstrebenswert bezeichnet, werden aber noch einmal kurz dargestellt. Die liechtensteinische Regie - rung will grundsätzlich «die Teilnahme am Binnenmarkt, an den vier 187 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 448Integrationsbüro 1999. 449Vgl. Schweizerischer Bundesrat 1992b, 114–123, 146–160 und 1993b, 82-91; Neue Zürcher Zeitung 1995, 1998 und 1999b. 450Economie Suisse 2000. 451Eine weitere Alternative wäre die, allerdings auch kaum wünschbare «Media ti sie - rung durch die Schweiz auf der Grundlage eines bilateralen Nachfolgeabkommens zum Zollvertrag und den anderen bilateralen Verträgen». Bruha/Gey-Ritter 1998, 170. 452Denkbar wäre auch ein erweitertes Freihandelsabkommen mit der EU. Dies würde jedoch entweder Grenzkontrollen oder ein spezielles Marktüberwachungssystem bedingen (Ursprungsregeln für liechtensteinische Exporte, Mehrwertsteuer). Eine offene Grenze wäre nur möglich, wenn Liechtenstein entweder die gleichen Aus sen - zollsätze wie die EU ansetzen oder aber ganz auf Zölle verzichten würde und nur Waren zirkulieren liesse, die in der EU bereits in Verkehr gesetzt wurden. In halt lich würde dies einem Zollanschluss nahe kommen, da grösstenteils auch der über das Zollrecht hinaus gehende Acquisim Warenverkehr umgesetzt werden müsste.
	        

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