Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Sektor abkommen zwischen der Schweiz und der EU müssen nach einer Osterweiterung angepasst werden. Dies gilt insbesondere für das Per so - nen verkehrsabkommen, welches nicht nur mit der Gemeinschaft, son- dern auch mit jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurde. Diese Anpassung wird Gegenstand von Verhandlungen sein, deren Ergeb nis in der Schweiz dem fakultativen Referendum unterliegt. 6.3 Liechtenstein und Schweiz im EWR Ein Beitritt der Schweiz zum EWR-Abkommen «im zweiten Anlauf» wurde im Integrationsbericht 1999 grundsätzlich als eine mögliche Alter native behandelt, insbesondere für den Fall, dass die Ratifikation der bilateralen Sektorabkommen gescheitert wäre. Der Bundesrat kam jedoch nach wie vor zum Schluss, dass eine Beteiligung am EWR «kein Ersatz für einen EG-Beitritt» sei.440Für eine schweizerische EWR- Teilnahme sprechen nach seiner Ansicht die im Vergleich zu einem EU- Beitritt formell geringen staatspolitischen Auswirkungen und die gerin- geren finanziellen Kosten. Gegen einen EWR-Beitritt, auch als Zwi - schen schritt zur EU-Mitgliedschaft, sprechen die institutionellen und in haltlichen Schwächen sowie der Umstand, dass der EWR zunehmend für die Schweiz wichtige Sachbereiche nicht abdeckt (Währungsstabili - tät, Asylpolitik, innere Sicherheit, Aussenpolitik).441Der Aussenpoli ti - sche Bericht 2000 bestätigt, dass der «Versuch, mit der EU ein verbes- sertes EWR-Abkommen auszuhandeln, aus Sicht des Bundesrates wenig sinnvoll und mit geringem Zusatznutzen verbunden» ist.442 Grundsätzlich steht der Schweiz nach Art. 128 EWRA ein Beitritt jederzeit offen. Diese Bestimmung wurde im Anpassungsprotokoll vom März 1993 eingefügt, welches dem EWR-Nein der Schweiz Rechnung trug. In einer gemeinsamen Erklärung wurde überdies präzisiert, dass allfällige Verhandlungen über eine spätere EWR-Teilnahme der Schweiz auf den Bestimmungen des weiterentwickelten EWR-Abkommens und denjenigen der sektoriellen Verträge beruhen sollen. Das bilaterale 184Fallstudie 
Liechtenstein 440Schweizerischer Bundesrat 1999a, 301. 441Ibid., 397. 442Schweizerischer Bundesrat 2000, 44.
	        

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