ralen Abkommens Schweiz-EU zu übernehmen. Während die Bestim - mun gen über die soziale Sicherheit und Diplomanerkennung (mit eini- gen Präzisierungen) auch in Liechtenstein Anwendung finden werden, wurde für den Personenverkehr im engeren Sinne (Niederlassungsrecht, Grenzgänger, grenzüberschreitende Dienstleistungen) in einem bilatera- len Protokoll zwischen Liechtenstein und der Schweiz eine Sonder lö - sung vereinbart. Ein Jahr nach Inkrafttreten der revidierten EFTA- Konvention sollen in Liechtenstein bereits wohnhafte Schweizer Staats - an gehörige wie dort ansässige EWR-Bürger behandelt werden. Nach zwei oder spätestens drei Jahren soll die Gleichbehandlung auch auf nicht in Liechtenstein wohnhafte Schweizer ausgedehnt werden. Umge - kehrt bietet die Schweiz den liechtensteinischen Staatsangehörigen eine zeitlich parallele Öffnung und Gleichstellung mit den EU-/EFTA- Staats angehörigen. Zusätzlich soll unter den ersten Massnahmen die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch das Gewerbe in Rich tung in die Schweiz geregelt werden, da Liechtenstein heute eine li- beralere Zulassungspraxis anwendet als die Schweiz. Insgesamt sollen «äquivalente» – also keine gleichen, sondern gleichwertige – Liberali sie - rungs schritte erfolgen. Eine detaillierte Regelung wird derzeit noch aus- gehandelt, soll sich aber für die Schweiz an der EFTA-Konvention und für das Fürstentum an der liechtenstein-spezifischen Lösung im EWR orientieren.431Auf Wunsch Liechtensteins wurde auch eine Schutz - klausel für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten in das Protokoll aufge- nommen. Das Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit der EU geht über den Agrarteil des EWR-Abkommens hinaus und betrifft als Zollver - trags materie auch das Fürstentum.432Der quantitative Teil des Agrarab - kom mens betrifft die schweizerischen Zollkonzessionen bei Milchpro - duk ten, Gartenbau, Obst und Gemüse, Rind- und Schweinefleisch so wie Weinspezialitäten. Im qualitativen Teil wird der Abbau der tech- nischen Handelshemmnisse in den folgenden Bereichen behandelt: Käse, Pflanzenschutz, Futtermittel, Saatgut, Weinbauprodukte, Spirituosen und weinhaltige aromatisierte Getränke, Bio-Produkte, Kontrollen der Kon formität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Ge - 180Fallstudie
Liechtenstein 431Liechtensteiner Vaterland 2001. 432Die Schweiz hat mit der EU bislang rund dreissig Agrarabkommen unterschiedlicher Tragweite abgeschlossen.